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Corona-Gipfel: Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene sollen fallen


Entwurf vor Corona-Gipfel
Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene sollen fallen

Von t-online, dpa
Aktualisiert am 16.02.2022Lesedauer: 3 Min.
Innenstadt Hamburg: Die Corona-Regeln sollen einer neuen Beschlussvorlage zufolge bald deutlich gelockert werden.Vergrößern des BildesInnenstadt Hamburg: Die Corona-Regeln sollen einer neuen Beschlussvorlage zufolge bald deutlich gelockert werden. (Quelle: Hanno Bode/imago-images-bilder)
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Vor dem Corona-Gipfel am heutigen Mittwoch sind Lockerungen im Gespräch. Der Beschlussvorlage zufolge sollen schrittweise Regeln zur Eindämmung der Pandemie wegfallen.

Bund und Länder planen offenbar schrittweise die Rücknahme von Corona-Maßnahmen. Das geht aus Beschlussvorlagen für die heutige Ministerpräsidentenkonferenz hervor, die t-online vorliegen. Demnach sollen die "weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens" bis zum 20. März schrittweise zurückgenommen werden. Danach sollen "Basisschutzmaßnahmen" greifen. Konkret schlagen die Dokumente vom 14. und 15. Februar folgende Schritte vor, die in Details voneinander abweichen:

  • Für die Aufhebung der Corona-Maßnahmen sind drei Schritte geplant. Im ersten Schritt sollen private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich sein. Die Kontaktbeschränkungen von Ungeimpften sollen dagegen bis zum 19. März bestehen bleiben. Bis dahin dürfen sich Ungeimpfte nur mit höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts treffen.
  • Im ersten Schritt soll auch die 2G-Regel im Einzelhandel entfallen. Der Zugang zu Geschäften soll dann bundesweit ohne Kontrollen möglich sein. Die Maskenpflicht soll allerdings weiter gelten.
  • Ab dem 4. März sind weitere Lockerungen vorgesehen: In der Gastronomie soll dann die 3G-Regel greifen. Dadurch hätten auch ungeimpfte Personen mit einem tagesaktuellen Test wieder Zugang. Discotheken, Clubs können mit der 2G-plus Regelung öffnen: Dort haben dann dreifach Geimpfte oder Genesene und doppelt Geimpfte mit einem negativen Test Zugang.
  • Großveranstaltungen (inklusive Sport) können ebenfalls mit 2G-plus-Regeln stattfinden. Dabei sollen Obergrenzen bei den Zuschauern gelten: Im Gespräch ist eine Auslastung von maximal 60 Prozent (in einer früheren Version 40 Prozent) in Innenräumen und eine maximale Zuschauerzahl von 6.000 (frühere Version: 4.000). Bei Veranstaltungen im Freien ist eine Auslastung von 75 Prozent (zuvor 60 Prozent) bis zu einer Zuschauerzahl von 25.000 Personen denkbar.
  • Am 20. März sollen dann in einem dritten Schritt alle "tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen" entfallen. Ab diesem Datum soll es größtenteils nur noch Regeln zum Tragen von Masken geben, etwa in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot und Hygienevorgaben – zum Schutz vulnerablen Gruppen, wie es in der Vorlage heißt. Der Bundestag soll eine rechtliche Grundlage schaffen, sodass danach die Länder ihre Maßnahmen möglichst eigenständig beschließen können. Je nach Infektionslage könnte etwa ein Bundesland eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken verhängen.
  • Ebenfalls soll zum 20. März die Homeoffice-Pflicht enden. Arbeitgeber können allerdings weiter ihren Mitarbeitern anbieten, auch von zu Hause aus zu arbeiten, wenn es keine betrieblichen Einwände gibt und es dem Infektionsschutz dient.
  • Weiterhin möglich sein sollen bereichsspezifische Schutzmaßnahmen, um besonders gefährdete Personen zu schützen. Dafür bitten die Länder den Bundestag, eine rechtliche Grundlage dafür zu schaffen.
  • Gleichzeitig wird in dem Papier darauf hingewiesen, dass im kommenden Herbst und Winter die Einführung von strengeren Maßnahmen wieder erforderlich sein könnte. Der Corona-Expertenrat soll daher das aktuelle Infektionsschutzgesetz überprüfen und bis zum Herbst einen Vorschlag machen, wie es überarbeitet werden kann. Um ein besseres Bild der Corona-Lage zu erhalten, sollen die Gesundheitsminister zudem daran arbeiten, dass coronarelevante Statistiken "tagesaktuell mit guter Qualität" erfasst und digital übermittelt werden können.

Bund und Länder werben zusätzlich erneut für die Impfung gegen das Coronavirus. Kanzler Scholz und die Ministerpräsidenten unterstützen weiter die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird betont, dass Gesundheitsämter "ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen" besitzen. Ein Betretungsverbot von ungeimpftem Personal in Krankenhäusern oder Pflegeheimen sei demnach nur "die letzte Stufe".

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Entscheidungen noch nicht final getroffen

Die Corona-Hilfen für angeschlagene Unternehmen sollen zudem verlängert werden: Auch nach dem 31. März können betroffene Betriebe weiter Kurzarbeitergeld beantragen. Die Überbrückungshilfen sollen bis zum 30. Juni weiter ausgezahlt werden. Unklar ist noch, wann es zu der nächsten Konferenz nach dem 16. Februar kommen soll. Das Dokument nennt eine weitere Zusammenkunft im März als Option, "sofern die Lage es erforderlich macht".

Das Dokument soll nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur zwischen Kanzleramt sowie den Ländern Nordrhein-Westfalen und Berlin abgestimmt worden sein, die aktuell den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz innehaben. Dabei soll es sich noch nicht um den konkreten Entwurf für das Beschlusspapier der Bund-Länder-Gespräche an diesem Mittwoch, sondern nur um eine Diskussionsgrundlage handeln. Am Montag sollten zunächst die Chefs und Chefinnen der Staatskanzleien der Länder über die Vorlage beraten.

Verwendete Quellen
  • Beschlussvorlage für Ministerpräsidentenkonferenz vom 14. Februar und 15. Februar
  • Nachrichtenagentur dpa
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