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Corona-Pandemie: "Sommerwelle ist Realität" – drohen uns harte Regeln?


"Sommerwelle leider Realität geworden"
Drohen uns jetzt verschärfte Corona-Regeln?

  • Johannes Bebermeier
Von Nilofar Eschborn, Johannes Bebermeier

Aktualisiert am 16.06.2022Lesedauer: 5 Min.
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Eine junge Frau mit Sonnenbrille und Mund-Nasen-Schutz (Symbolbild): Derzeit steigen die Corona-Fallzahlen wieder rasant an.Vergrößern des Bildes
Eine junge Frau mit Sonnenbrille und Mund-Nasen-Schutz (Symbolbild): Derzeit steigen die Corona-Fallzahlen wieder rasant an. (Quelle: photosteinmaurer.com/imago-images-bilder)

Die Corona-Infektionszahlen steigen rasant. Mit Blick auf den Sommer findet Minister Lauterbach deutliche Worte. Nur: Was daraus folgt, bleibt unklar. Auch für jetzt schon mögliche Maßnahmen gibt es derzeit keinen Konsens.

Mit wenigen Worten hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Hoffnung auf einen Sommer frei von Corona-Sorgen deutlich gedämpft: "Die angekündigte Sommerwelle ist leider Realität geworden. Das bedeutet auch für die nächsten Wochen wenig Entspannung", sagte er der "Rheinischen Post".

Ein Blick auf die Corona-Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) untermauert die Prognose des Ministers: Am Mittwochmorgen meldete das Institut eine bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner von 472,4. Eine Woche zuvor, am 8. Juni, lag die Inzidenz noch bei 271,6.

Lauterbach spricht von verpufftem Sommereffekt

"Weil die aktuelle Virusvariante sehr leicht übertragbar ist und weil fast alle Vorsichtsmaßnahmen ausgelaufen sind, verpufft in diesem Jahr der Sommereffekt in der Pandemie", erklärte Lauterbach weiter. Als Gegenmittel hatte er bereits am Dienstag dazu aufgerufen, in Innenräumen wieder Schutzmasken zu tragen.

Aber wie steht es um die aktuelle Gesetzeslage? Können schon bald wieder verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen gelten?

Das ist per Gesetz möglich

Seit Anfang April sind die Corona-Maßnahmen auf einen sogenannten Basisschutz begrenzt. Allgemeine Maskenpflichten oder Zutrittsbeschränkungen gelten nicht mehr. Um vulnerable Gruppen zu schützen, kann die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aber beispielsweise in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften sowie im Öffentlichen Personennahverkehr bestehen bleiben. Auch Testpflichten in bestimmten Einrichtungen – von der Pflege bis zu Schulen und Kindergärten – sind weiterhin möglich.

Wenn sich in Hotspot-Gebieten die Infektionslage etwa wegen besonders ansteckender Virusvarianten bedrohlich verschärft, können laut Infektionsschutzgesetz auch die Maßnahmen verschärft werden. Damit soll verhindert werden, dass die Krankenhäuser erneut überlastet werden. Die Entscheidung müssen jeweils die Landesparlamente treffen.

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So können neben einer Ausweitung der Maskenpflicht auch Abstandsgebote von 1,5 Metern oder Nachweispflichten eingeführt werden. Das heißt: Regional sind je nach Infektionslage durchaus wieder 2G- oder 3G-Regelungen denkbar. Für Einrichtungen wie Gastronomiebetriebe können dann auch wieder Hygienekonzepte zur Pflicht werden.

Gesetzesänderung in Sicht?

Angesichts der rasant steigenden Infektionszahlen diskutiert die Ampelkoalition derzeit, wann und wie sie das Infektionsschutzgesetz der neuen Lage anpassen will. Die jetzigen Regelungen gelten noch bis zum 23. September. Dabei dringen vor allem SPD und Grüne auf eine möglichst rasche Debatte über eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes – erst recht, um für den Herbst gewappnet zu sein.

"Wir müssen jetzt ein neues Infektionsschutzgesetz aushandeln, das die Möglichkeit, also Rechtsgrundlage, für eine Maskenpflicht in Innenräumen, Hygienekonzepte für Veranstaltungen sowie die Möglichkeit für Testpflichten und Zugangsbeschränkungen bietet, falls die Lage dies im Herbst erfordert", sagt der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen t-online. "Wenn wir im Ernstfall rechtzeitig und konsequent reagieren, dann bewahrt es uns vor schwereren Maßnahmen wie flächendeckenden Lockdowns und insbesondere auch vor erneuten Schulschließungen."

Dahmen: "Das müssen wir ernst nehmen"

Die dynamische Entwicklung der Varianten BA.4 und BA.5 zeige, dass die Pandemie nicht vorbei ist, erklärt der Notfallmediziner weiter. "In der Sommerwelle werden sich absehbar noch einmal viele Menschen infizieren, auch wenn im Sommer voraussichtlich weniger viele Menschen schwer erkranken werden, als dies bei vorangegangenen Wellen der Fall war."

Ihm bereite Sorge, dass die Varianten weiterhin sehr infektiös seien und den Immunschutz erneut teilweise umgehen könnten, auch bei Menschen, die bereits an einer Omikron-Variante erkrankt waren. "Das bedeutet, dass insbesondere ältere und vorerkrankte Menschen im Herbst und Winter noch mal schwer erkranken könnten, gerade dann, wenn die letzte Impfung schon weiter zurückliegt."

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Auch die zusätzliche starke Ausbreitung von Grippe- und RS-Viren werde die Belastung im Gesundheitswesen absehbar noch einmal deutlich erhöhen. "Das müssen wir ernst nehmen und vorausschauend Vorsorge betreiben, damit wir nicht einen weiteren Pandemieherbst erleben."

FDP stellt sich quer

Die FDP tritt hingegen auf die Bremse: Über ein neues Infektionsschutzgesetz will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erst nach der parlamentarischen Sommerpause entscheiden. Das Auslaufdatum des aktuellen Gesetzes am 23. September sei "so gewählt, dass wir nach der Sommerpause zwei Sitzungswochen des Deutschen Bundestages haben, um ein ganz geordnetes, reguläres Gesetzgebungsverfahren zu durchlaufen", sagte Buschmann in der vergangenen Woche. Seither beharrt seine Partei auf dieser Position.

Buschmann verwies darauf, dass ein gesetzlich eingesetztes Expertengremium am 30. Juni einen Bericht zu den Auswirkungen der ergriffenen Corona-Maßnahmen vorlegen werde. "Zwischen dem 30. Juni und dem Ende der Sommerpause werden wir gemeinsam mit den Ländern beraten, was zu tun ist", sagte er. Dieser zeitliche Ablauf sei auch im Rahmen der Bund-Länder-Konferenz beschlossen worden.

Neue Dynamik im Herbst erwartet

Der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager, sagt t-online wiederum: "Wir sollten einerseits Ruhe bewahren, andererseits aber vorbereitet sein. Ich denke nicht, dass uns die Entwicklung während des Sommers an die Belastbarkeitsgrenze führen wird."

Dennoch spreche nichts gegen die Empfehlung, nicht nur in Bussen und Bahnen wieder vermehrt zur Maske zu greifen. Das könne helfen und die Verbreitung verlangsamen. "Vor allem aber im Herbst müssen wir uns auf eine neue Dynamik einstellen. Bis dahin muss ein erneuertes Infektionsschutzgesetz ausreichend Instrumente für Länder und Landkreise bereitstellen, um schnell reagieren zu können und nicht wieder der Entwicklung hinterherlaufen zu müssen", fordert er.

Dass es zu einer schnellen Änderung des Infektionsschutzgesetzes kommen wird und damit zu verschärften Maßnahmen im Sommer, ist wegen des fehlenden Konsenses unwahrscheinlich. Im Zentrum der Debatten steht vielmehr, für den Herbst gewappnet zu sein.

Hohe Dunkelziffer an Infektionen

Das RKI bezifferte am Mittwochmorgen die Zahl der neuen Corona-Fälle innerhalb von 24 Stunden auf 92.344. Nach einem zeitweisen Rückgang im Mai gehen die Infektionszahlen damit wieder massiv nach oben – und das, obwohl derzeit weniger getestet wird als noch vor einigen Wochen.

"In die Statistik der Neuinfektionen fließen nur positive PCR-Tests ein. Und die werden flächendeckend kaum noch gemacht", sagt der Mathematiker Kristan Schneider von der Hochschule Mittweida. Viele Menschen würden nach einem positiven Schnelltest auf den PCR-Check verzichten. Die Dunkelziffer dürfte also hoch sein.

Die eigentliche Gefahr sieht der Epidemiologe Markus Scholz nicht im Sommer, sondern im Herbst: "Aktuell sehen wir noch die Dominanz von BA.2, die um sich greift und derzeit viele infiziert. Diese Art von Durchseuchung verleiht zunächst eine gewisse, wenn auch vorübergehende Immunität", erklärt er im Interview mit t-online. "Eine Infektion mit BA.2 bietet zwar keinen hundertprozentigen Schutz vor einer Ansteckung mit BA.5, aber doch schon einen großen." BA.5 werde also vor allem im Herbst gefährlich – also dann, wenn der Immunschutz nach der Infektion nachlässt und auch die Impfungen schon länger zurückliegen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagenturen AFP, dpa und Reuters
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