t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschlandInnenpolitik

AfD-Politiker Martin Renner nach Mittelfinger-Geste verurteilt


Streit um FFP2-Maske
AfD-Politiker Renner nach Mittelfinger-Geste verurteilt

Von dpa
29.12.2022Lesedauer: 2 Min.
Martin Renner (AfD): Noch ist der Strafbefehl nicht rechtskräftig.Vergrößern des BildesMartin Renner (AfD): Noch ist der Strafbefehl nicht rechtskräftig. (Quelle: Christoph Hardt via www.imago-images.de/imago-images-bilder)

In einem Streit zeigte AfD-Politiker Martin Renner den Mittelfinger – der Bundestag hob daraufhin seine Immunität auf. Nun erließ ein Gericht Strafbefehl.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Renner soll wegen Beleidigung eine Geldstrafe von insgesamt 9.000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Mettmann habe einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 300 Euro gegen Renner erlassen, bestätigte Gerichtspressesprecher Markus Zweigle am Donnerstag. Zuvor hatte die Tageszeitung "Die Welt" berichtet.

Hintergrund war ein Streit um eine Corona-Schutzmaske. Renner werde zur Last gelegt, am 5. Februar 2021 in einem Ladengeschäft in Haan bei Wuppertal einer Verkäuferin und dem Inhaber des Geschäftes den Mittelfinger gezeigt zu haben, sagte Zweigle. Zuvor soll der Politiker in dem Tabakwarenladen aufgefordert worden sein, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Er habe nur eine Stoffmaske getragen.

Der Strafbefehl gegen Renner ist noch nicht rechtskräftig. Der 68-Jährige kann binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. In dem Fall würde es zu einer Hauptverhandlung zur Klärung des Tatvorwurfs kommen. Beantragt worden war der Strafbefehl durch die Staatsanwaltschaft Wuppertal. Der Bundestag hatte die Immunität Renners aufgehoben, um ein Strafverfahren zu ermöglichen. Renner ist medienpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion.

Stoff- statt FFP2-Maske

Der AfD-Politiker hatte im November der Deutschen Presse-Agentur von dem Vorfall berichtet. Nach eigenen Angaben habe er mit einer Corona-Stoffmaske den Tabakwarenladen betreten und sei von dem Inhaber in rüden, beleidigenden Worten zurechtgewiesen worden, dass er eine FFP2-Maske tragen müsse.

Daraufhin habe er abwehrend die Arme hochgeworfen und erwidert, dass er diesen Laden nie wieder betreten werde. 14 Monate später habe er im April 2022 eine Vorladung der Kriminalpolizei Düsseldorf bekommen, weil ihn die Verkäuferin angezeigt habe. Angeblich habe er "den Stinkefinger gezeigt". Dies treffe aber nicht zu. Vielmehr sei er selbst beleidigt worden, hatte Renner gesagt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Neueste Artikel



TelekomCo2 Neutrale Website