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AfD-Verbot: Frei und Dobrindt warnen vor vorschnellen Schritten


Nach SPD-Parteitag
Frei und Dobrindt sehen AfD-Verbotsverfahren kritisch

Von dpa, reuters
30.06.2025 - 09:57 UhrLesedauer: 2 Min.
imago images 0818072510Vergrößern des Bildes
In der Union regt sich Wiederstand gegen den Beschluss des SPD-Parteitags. (Quelle: IMAGO/ESDES.Pictures, Bernd Elmenthaler/imago)
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Nach dem SPD-Parteitag kocht die Diskussion um ein AfD-Verbotsverfahren erneut hoch. In der Regierung scheint man von einer Einigung jedoch weit entfernt zu sein.

Nach dem SPD-Bundesparteitag am Wochenende ist die Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren erneut entbrannt. Die Sozialdemokraten hatten in Berlin einem entsprechenden Vorschlag des Parteivorstands zugestimmt, den entsprechenden Prozess vorantreiben zu wollen. Künftig will die SPD in Bundes- und Landesgruppen Belege für die Verfassungswidrigkeit der Partei sammeln.

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Ein solches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht kann nur durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung eingeleitet werden. In allen Fällen wäre die SPD somit auf die Unterstützung der CDU/CSU angewiesen – doch dort zeigt sich bereits deutlicher Widerstand.

Frei mahnt zur Vorsicht

CDU-Kanzleramtschef Thorsten Frei warnt mit Blick auf das Vorhaben des Koalitionspartners vor vorschnellen Schritten und betont die notwendige juristische Sorgfalt: Ein solcher Schritt müsse auf klaren rechtlichen Grundlagen basieren, nicht auf politischen Erwägungen, erklärte er am Montag in der ARD.

Zwar gebe es viele nachvollziehbare Gründe, die für ein Verbot sprächen, doch auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen seien die Voraussetzungen dafür aus seiner Sicht derzeit nicht erfüllt. Die Auseinandersetzung mit der AfD müsse vorrangig politisch geführt werden, so der Kanzleramtschef.

Auch der Innenminister Alexander Dobrindt steht der Vorbereitung eines Verbotsverfahrens kritisch gegenüber. Er sehe im SPD-Beschluss keinen Anlass, jetzt aktiv zu werden. Im Podcast "Table.Today" erklärte er, eine Entscheidung des SPD-Parteitags sei für einen Innenminister "noch kein Auftrag".

Es bleibe bei der bisherigen Linie der Innenminister, wonach eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Umgang mit der AfD eingerichtet werde – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextrem" gerichtlich bestätigt wird.

Im Mai hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD aufgrund der "die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei" als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die Partei legte dagegen jedoch juristischen Widerspruch ein. Der Verfassungsschutz hat daraufhin eine sogenannte "Stillhaltezusage" gegeben und seine Bewertung vorläufig ausgesetzt – bis eine gerichtliche Bestätigung vorliegt. Einzelne Landesverbände der Partei sind derweil bereits seit Längerem als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft.

Verwendete Quellen
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