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Rente I Bundesregierung will Witwenrente nicht abschaffen


Nach Vorstoß von Wirtschaftsweiser
Regierung: "Die Hinterbliebenenrente ist sicher"

Von dpa
Aktualisiert am 10.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Finanzminister Olaf Scholz (l) und Sozialminister Hubertus Heil in Berlin.Vergrößern des BildesKanzler Scholz und Arbeitsminister Heil (Archivbild): Es gebe keine Pläne für eine Abschaffung der Witwenrente, so die Bundesregierung. (Quelle: Bernd von Jutrczenka./dpa)
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Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer hat eine Abschaffung der Hinterbliebenenrente vorgeschlagen. Das weist die Regierung nun zurück.

Die Bundesregierung hat Überlegungen für eine Abschaffung der Rente für Witwen und Witwer eine Absage erteilt. Es gebe keine derartigen Pläne, sagte die stellvertretende Sprecherin Christiane Hoffmann in Berlin.

Die Regierung lehne das ab, der Koalitionsvertrag sehe es nicht vor. "Die Hinterbliebenenrente ist sicher", erklärte Hoffmann. Die "Wirtschaftsweise" Monika Schnitzer hatte eine entsprechende Überlegung ins Spiel gebracht und stattdessen eine Aufteilung der Rente bei Ehepartnern vorgeschlagen.

Der Vorschlag

Die Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erläuterte im Deutschlandfunk: "Ich will niemandem ans Geld, der jetzt schon eine Rente bezieht oder bald eine erwartet." Ihre Idee sei, bei einem Ehepaar alle eingezahlten Rentenbeiträge und Rentenansprüche gleichmäßig auf beide Ehepartner zu verteilen – "Rentensplitting" nennt sie es. Was dieses "Rentensplitting" bedeutet, können Sie hier nachlesen.

Typischerweise ginge es, je nach Reform, eher um neu geschlossene Ehen. Es gäbe dabei immer Vertrauensschutz. Wie viele Witwer und Witwen betroffen sein könnten, könne sie nicht sagen.

Kritik am Vorstoß

Unionspolitiker hatten den Vorstoß kritisiert, den Schnitzer als persönliche Position bezeichnet hatte. Die Witwen-/Witwerrente beträgt aktuell zwischen 55 und 60 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Zeitlich ist sie nicht befristet. Hier lesen Sie mehr zum Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Hat der oder die Hinterbliebene ein eigenes Einkommen, wird es auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet, falls es einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag hängt vom aktuellen Rentenwert ab.

Schnitzer will mit ihrem Vorschlag mehr Anreize schaffen, wieder erwerbstätig zu werden: "Dann gehört mir diese Hälfte dieser Rentenansprüche, und ich kann dazu noch mehr dazuverdienen, mal eigene Ansprüche noch dazu erwerben und davon wird mir dann nichts abgezogen."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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