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AfD-Mann wirbt auf Wahlplakat wohl mit Nazi-Parole – Polizei ermittelt


Vorfall in Bayern
AfD-Mann wirbt auf Wahlplakat mit Nazi-Parole – Polizei ermittelt

Von t-online, mam, LMK

Aktualisiert am 10.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Wahlplakat des AfD-Kandidaten: Die Parole ist in Deutschland strafbar.Vergrößern des BildesWahlplakat des AfD-Kandidaten: Die Parole ist in Deutschland strafbar. (Quelle: Simon Veit/t-online)
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Im niederbayerischen Passau wirbt ein AfD-Mann offenbar mit einer Parole für sich, die in Deutschland als verboten gilt. Nun ermittelt die Kriminalpolizei.

In Bayern ist ein Wahlplakat gesichtet worden, auf dem ein AfD-Mann mutmaßlich mit einer rechtsextremen, in Deutschland verbotenen Parole für sich wirbt. Bundesweit hatte Schlagzeilen gemacht, dass Björn Höcke wegen der Verwendung dieses Spruch wegen Volksverhetzung angeklagt ist. In der kommenden Woche wird das Landgericht Halle mitteilen, ob es zum Prozess gegen Höcke kommen wird.

Nun ermittelt die Kriminalpolizei Passau zu einem Plakat mit der Formulierung, wie ein Sprecher der Polizei Niederbayern auf Anfrage von t-online bestätigte. Dazu, ob gegen die AfD Bayern oder gegen den AfD-Politiker direkt ermittelt wird, wollte der Sprecher keine Auskunft geben. Unklar ist auch, wer für das Verschwinden des Plakats verantwortlich ist: Es hängt nicht mehr.

Konkret geht es um ein Wahlplakat des AfD-Politikers Johann Meier. Dieser tritt in der kommenden Bezirkswahl am 8. Oktober als Listenkandidat für seine Partei an. Doch ein Bild auf dem Kurznachrichtendienst X, ehemals Twitter, zeigt: Bei seinen Wählern wirbt er unter seinem Spitznamen "Hannes" Meier offenbar mit der Parole der Sturmabteilung (SA). Diese war zur Zeit des Nationalsozialismus eine paramilitärische Kampforganisation der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) unter Führung von Adolf Hitler.

Die Worte "Wir tun alles für Deutschland", prangen auf der Rückseite von Meiers Wahlplakat. "Alles für Deutschland", ist dabei farblich hervorgehoben – obwohl ihre Verwendung in Deutschland strafbar ist. Ähnlich, wie der Ausruf "Sieg Heil" oder der sogenannte Hitlergruß, zählt sie zu rechtsextremen Gesten oder Parolen, die in Deutschland verboten sind. Auf das im Strafgesetzbuch so bezeichnete Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen steht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Verwendete Quellen
  • twitter.de: Profil von @Simmerl19
  • Anfrage bei der Polizei Niederbayern
  • afdbayern.de: Liste der Kandidaten
  • gesetze-im-internet.de: StGB: § 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
  • Eigene Recherche
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