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Selbstbestimmungsgesetz: Termin für Lesung im Bundestag steht fest


Selbstbestimmungsgesetz
Termin für erste Lesung steht fest - FDP bremst


Aktualisiert am 09.11.2023Lesedauer: 2 Min.
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Demonstration für die Recht von trans Personen (Symbolbild): Die Bundesregierung hat das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen.Vergrößern des Bildes
Demonstration für die Recht von trans Personen (Symbolbild): Die Bundesregierung hat das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. (Quelle: IMAGO/Loredana Sangiuliano)

In der Ampel knirscht es schon wieder: Schon wieder ist die FDP beim geplanten Selbstbestimmungsgesetz auf die Bremse getreten. Das hat Folgen.

Das Selbstbestimmungsgesetz, eines der zentralen gesellschaftspolitischen Projekte der Ampelkoalition, erleidet offenbar einen weiteren Rückschlag. Wie aus Koalitionskreisen zu erfahren ist, wird die öffentliche Anhörung im Familienausschuss dazu nicht wie geplant am 13. November 2023 stattfinden. Ursprünglich sollte das Gesetz außerdem noch in dieser Woche in die erste Lesung in den Bundestag gehen. Auch das wird nicht passieren.

Grund für die Verschiebung der Anhörung im Familienausschuss ist laut Informationen von t-online die FDP. Die Freien Demokraten haben offenbar intern noch Klärungsbedarf dazu. Über nähere Hintergründe zu den Gründen und worüber die FDP intern noch diskutieren muss, ist bislang nichts bekannt. Der Plan, das Gesetz noch in diesem Jahr durch alle Lesungen im Bundestag bis zum Beschluss zu bringen, ist laut Koalitionskreisen aber noch durchführbar. Geplant ist ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. November 2024.

Am Mittwochabend postete der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann (Grüne) auf X (vormals Twitter), dass die erste Lesung im Bundestag nun am 15. November stattfinden werde.

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Lange Querelen in der Ampel auf dem Weg zum Gesetz

Das Selbstbestimmungsgesetz soll laut den Plänen der Ampel das seit 1980 existierende Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen. Trans- und intergeschlechtlichen Menschen soll die Änderung von Namen und Geschlechtseintrag erleichtert werden. Statt wie bisher zwei psychiatrischer Gutachten sowie einem Gerichtsbeschluss soll mit dem Selbstbestimmungsgesetz nur noch eine einfache Erklärung bei einem Standesamt notwendig sein.

Nach der Veröffentlichung der Eckpunkte des Selbstbestimmungsgesetzes am 30. Juni 2022 hatte es länger als ursprünglich geplant gedauert, bis schließlich am 23. August 2023 ein Referentenentwurf vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Sowohl im Bundesjustizministerium unter Marco Buschmann (FDP) als auch im Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser (SPD) hatte es massive Bedenken gegeben, die deutliche Änderungen des Entwurfs zur Folge hatten. Diese lösten bei Betroffenen teils heftige Kritik aus.

Hinweis: In einer früheren Version war die Rede davon, dass die SPD für eine Verschiebung der Anhörung gesorgt hatte. Richtig ist: Interner Klärungsbedarf besteht bei der FDP. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Verwendete Quellen
  • eigene Recherchen
  • www.bmfsfj.de: "Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)"
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