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Christine Lambrecht: Unterlagen zu Hubschrauberflug sollen publik werden


Sohn mitgeflogen
Lambrecht muss über Hubschrauberflug auspacken

Von dpa
09.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Die ehemalige Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (Archivbild): Wegen eines Hubschrauberflugs mit einer Bundeswehrmaschine stand die SPD-Frau in der Kritik.Vergrößern des BildesDie ehemalige Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (Archivbild): Wegen eines Hubschrauberflugs mit einer Bundeswehrmaschine stand die SPD-Frau in der Kritik. (Quelle: Uwe Meinhold/imago images)
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Unterlagen über den Hubschrauberflug der ehemaligen Verteidigungsministerin Lambrecht müssen offen gelegt werden – jedoch mit einer Ausnahme.

Das Verteidigungsministerium muss weitere Informationen über den umstrittenen Hubschrauberflug der ehemaligen Ministerin Christine Lambrecht (SPD) herausgeben, bei dem auch Lambrechts Sohn mitgeflogen war. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in zwei Urteilen, die am Donnerstag öffentlich wurden. Das Gericht gab damit den Klagen zweier Journalisten überwiegend recht.

Lambrecht hatte bei dem Flug mit einem Regierungshubschrauber zu einem Truppenbesuch in Schleswig-Holstein im April 2022 ihren 21-jährigen Sohn mitgenommen. Am nächsten Tag fuhren sie mit dem Auto in den Urlaub nach Sylt weiter. Nach Angaben ihres Ministeriums hatte Lambrecht den Mitflug des Sohnes ordnungsgemäß beantragt und die Kosten voll übernommen.

Ministerium gibt zwei Journalisten recht

Das Ministerium ist laut den Urteilen verpflichtet, unter anderem Unterlagen zum Programm des Truppenbesuchs herauszugeben. Außerdem müssten etwa Berechnungen der Flugbereitschaft und Dienstvorschriften der Bundeswehr zur Nutzung von Luftfahrzeugen zugänglich gemacht werden.

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Die Einwände des Ministeriums dagegen griffen laut dem Verwaltungsgericht nicht. Das Ministerium hatte etwa argumentiert, die Offenlegung gefährde militärische und sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr. Details zum Ablauf könnten Rückschlüsse auf Fähigkeiten des besuchten Bataillons erlauben, außerdem könnten mit Kenntnis von Dienstvorschriften Spionageversuche unternommen werden.

Nicht alles muss offen gelegt werden

Die Offenlegung gilt aber nicht für Buchungsunterlagen für die Hotelübernachtung nach dem Besuch. Diese betreffen laut dem Gericht nämlich keinen amtlichen, sondern einen privaten Vorgang.

Gegen die Urteile sind noch Berufungen möglich. Dann würde der Fall am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster verhandelt. Dieses Gericht hatte bereits im vergangenen Jahr in einem ähnlichen Verfahren einem Journalisten Recht gegeben. Damals musste das Verteidigungsministerium Auskunft über Details zur Entstehung und Veröffentlichung des viel diskutierten Fotos von Lambrechts Sohn im Bundeswehrhubschrauber geben. Wie sich herausstellte, hatte Lambrecht das Bild selbst gemacht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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