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Frauke Brosius-Gersdorf wehrt sich juristisch gegen "Plagiatsjäger" Weber


"Grob rechtswidrig"
Brosius-Gersdorf geht juristisch gegen "Plagiatsjäger" Weber vor

Von t-online, jse

06.08.2025 - 19:14 UhrLesedauer: 1 Min.
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Frauke Brosius-Gersdorf: Die SPD hatte die Juristin für einen Posten am Bundesverfassungsgericht nominiert. (Quelle: IMAGO/teutopress GmbH/imago)
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Frauke Brosius-Gersdorf geht juristisch gegen Plagiatsvorwürfe des Gutachters Stefan Weber vor. Die Juristin bestreitet entschieden, dass ihr Ehemann an ihrer Dissertation mitgeschrieben habe.

Die Staatsrechtlerin und Kandidatin für einen Posten am Bundesverfassungsgericht Frauke Brosius-Gersdorf hat rechtliche Schritte gegen den Plagiatsgutachter Stefan Weber eingeleitet. Hintergrund sind neue Vorwürfe Webers, ihr Ehemann habe maßgeblich an ihrer Dissertation von 1997 mitgewirkt.

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Wie die "Welt" berichtet, fordert die von Brosius-Gersdorf beauftragte Berliner Kanzlei Redeker Sellner Dahs Weber nun zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, "grob rechtswidrige" Verdachtsäußerungen geäußert und die Betroffene nicht angehört zu haben. Zudem solle Weber entstandene Anwaltskosten in Höhe von 40.000 Euro tragen. Für die Unterzeichnung wurde ihm laut "Welt" eine Frist bis zum 13. August gesetzt.

Weber hatte laut Bericht ein umfangreiches Dokument vorgelegt, in dem er sprachliche Parallelen zwischen der Dissertation von Brosius-Gersdorf und früheren Publikationen ihres Ehemanns aufführt. Daraus leitete er den Verdacht auf ein sogenanntes Ghostwriting ab. Die Kanzlei weist diesen Vorwurf entschieden zurück: Solche Übereinstimmungen ließen sich erklären und reichten nicht aus, um einen Verdacht zu begründen, heißt es.

Weber reagiert gelassen

Auch den weiteren Vorwurf Webers, Brosius-Gersdorf habe möglicherweise eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben, bezeichnet die Kanzlei als unbegründet. Die Juristin habe ihre Dissertation eigenständig verfasst.

Weber reagierte auf das Schreiben nach eigenen Angaben gelassen. In einem Beitrag auf der Plattform X sprach er von einem "stümperhaften Unterlassungsbegehren".

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