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Mecklenburg-Vorpommern: Staatsschutz ermittelt wegen rassistischer Parolen auf Dorffest


"Ausländer raus"-Rufe
Staatsschutz ermittelt wegen rassistischer Parolen auf Dorffest

Von Lucas Maier

Aktualisiert am 10.11.2023Lesedauer: 2 Min.
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Mann ruft auf einer Party in Vorpommern rechtsextreme Parolen: Das Video mit ausländerfeindlichem Charakter ging in den sozialen Medien viral.Vergrößern des Bildes
Mann ruft auf einer Party in Vorpommern rechtsextreme Parolen: Das Video mit ausländerfeindlichem Charakter ging in den sozialen Medien viral. (Quelle: Screenshot aus Twittervideo von@ZeronnyLS)

Auf einer Feier in Mecklenburg-Vorpommern wurden Naziparolen gerufen. Was den Ordnern zunächst keine Meldung wert war, beschäftigt jetzt den Staatsschutz.

An einem Samstag im Oktober haben bis zu 400 Leute auf einem Erntefest in dem Ort Bergholz in Mecklenburg-Vorpommern gefeiert. Später veröffentlichte Aufnahmen der Party zeigen verstörende Szenen. Zu dem Hit "L'Amour Toujours" von Gigi D'Agistino grölt die Menge "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus". Außerdem heben mehrere Personen den rechten Arm nach oben. Das Video ging auf mehreren sozialen Netzwerken viral.

Laut Recherchen des "Nordkuriers" waren an dem Abend auch vier Ordner anwesend. Der Bergholzer Bürgermeister Ulrich Kersten (parteilos) sagte gegenüber der Zeitung, dass er die Party früher verlassen habe. Am nächsten Tag sei ihm vom Ordnungsamt der ruhige Verlauf des Events bestätigt worden.

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"Wenn ich zu dem Zeitpunkt noch da gewesen wäre, wäre ich hoch zur Bühne und hätte die Musik ausstellen lassen", sagte Kersten dem Nordkurier. Zudem kündigte er eine Auswertung mit dem Ordnungsamt an. "Diese Leute machen sich überhaupt keinen Kopf darüber, welche Auswirkungen dies für uns als Veranstalter hat."

Polizei: Bisher liegt keine Anzeige vor

Der Staatsschutz ermittele laut "Spiegel" wegen des Verdachts der Volksverhetzung, sagte eine Sprecherin der Polizei in Anklam. Auch seien einige Personen in dem Video bereits identifiziert worden. Das Verwaltungsgericht Köln benannte im Zuge einer Klage der AfD den Ausspruch "Deutschland den Deutschen" als Signalwort rechtsextremistischer Kreise. Er gelte zudem als Kampfparole der rechtsextremen NPD.

Das Bundesverfassungsgericht bekräftigte 2010, dass die Parole "Ausländer raus" einen Angriff auf die Menschenwürde darstellt, wenn weitere Begleitumstände hinzukommen. Dazu, ob der Ausruf der rechtsextremen Parole "Deutschland den Deutschen" bereits als ein solcher Umstand gewertet werden kann, gibt es bisher keine gerichtliche Entscheidung.

Verwendete Quellen
  • bundesverfassungsgericht.de: Verurteilungen wegen Volksverhetzung verstoßen gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG""
  • openjur.de: "VG Köln, Urteil vom 08.03.2022 - 13 K 207/20"
  • nordkurier.de: "Feiernde Menge brüllt Nazi-Parolen bei Erntefest in Vorpommern"
  • spiegel.de: "Polizei ermittelt nach rechten Parolen auf einem Dorffest in Vorpommern"
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