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Bericht: Ampelregierung will Asyl-Gesetz verschärfen


Asyl-Gesetz
Bericht: Ampel will schneller abschieben

Von t-online, lim

13.01.2024Lesedauer: 2 Min.
Menschen werden in ein Flugzeug gebracht (Archivbild): Die Abschiebung eines Pakistaners wird heftig kritisiert.Vergrößern des BildesMenschen werden in ein Flugzeug gebracht (Archivbild): Die Regierung will laut einem "Bild"-Bericht das Asyl-Gesetz verschärfen. (Quelle: momentphoto/Robert Michael/imago-images-bilder)
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Die Ampel-Fraktionen haben sich wohl auf neue Asyl-Gesetze geeinigt. Dazu gehört unter anderem, dass Menschen schneller abgeschoben werden.

Ab Donnerstag sollen wohl das "Gesetz zur Verbesserung der Rückführung" und die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Bundestag beschlossen werden. Das berichtet die "Bild". Die neuen Regelungen könnten dann ab April in Kraft treten.

Laut "Bild" sieht der Gesetzesentwurf vor, den Abschiebegewahrsam von zehn auf 28 Tage auszuweiten. Wer in Abschiebegewahrsam kommt, erhalte nur dann einen Anwalt oder eine Anwältin, wenn bis dato kein Anwalt am Verfahren beteiligt war. Das treffe allerdings nur auf wenige Migranten zu. Der SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte zu "Bild": "Wir haben schnellere Abschiebungen angekündigt, wir setzen sie um. Durch die anwaltliche Beratung einiger weniger wird es nicht zu nennenswerten Verzögerungen kommen."

Ampel geht stärker gegen Straftäter vor

Zuvor hatten sich die Grünen dafür eingesetzt, dass alle Menschen in Abschiebegewahrsam einen Rechtsbeistand bekommen. Ausnahmen gelten für Familien und Minderjährige. Sie würden nicht grundsätzlich in Abschiebungshaft genommen. Für jugendliche Straftäter gelte das jedoch nicht.

Bei Straftätern verschärft die Regierung laut "Bild"-Bericht das Gesetz. Eine Person, die innerhalb von zwölf Monaten mehrere kleine Straftaten begehe, könne künftig abgeschoben werden. Auch antisemitische, rassistische, geschlechtsspezifische oder sonstige menschenverachtende Taten, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von mehr als 90 Tagessätzen bestraft wurden, seien ein Abschiebegrund.

Bewerber müssen sich zur Verantwortung für Israel bekennen

Wer mit gefälschten Ausweisen einreist, bekomme laut "Bild" ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Schleusern drohe künftig eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr.

Zudem müssten sich Einbürgerungsbewerber künftig "zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges, bekennen", zitiert "Bild" aus dem Entwurf.

Verwendete Quellen
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