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Verfassungsänderung für Bürgergeld-Sanktionen? "Auf Kosten der Schwächsten"


Verbände kritisieren Spahns Bürgergeld-Vorstoß
"Die Sanktionsdebatte geht auf Kosten der Schwächsten"

  • Marianne Max
Von Marianne Max

15.01.2024Lesedauer: 2 Min.
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Jens Spahn, Unionsfraktionsvize (Archivbild): Er hat vorgeschlagen, die Verfassung zu ändern, um die Sanktionen gegen Bürgergeldempfänger zu verschärfen.Vergrößern des Bildes
Jens Spahn (Archivfoto): Der CDU-Politiker hat vorgeschlagen, die Verfassung zu ändern, um die Sanktionen gegen Bürgergeldempfänger zu verschärfen. (Quelle: Noah Wedel/imago images)

CDU-Politiker Jens Spahn will das Bürgergeld für Menschen, die sich der Arbeit verweigern, grundsätzlich streichen. Sozialverbände sehen darin Populismus.

Sozialverbände haben den Vorstoß von CDU-Politiker Jens Spahn kritisiert, die Verfassung für weitere Sanktionen gegen Bürgergeldempfänger zu ändern. "Das Existenzminimum ist verfassungsmäßig geschützt, weil es Teil der Menschenwürde aus Artikel 1 des Grundgesetzes und des Sozialstaatsprinzips (Artikel 20) ist. Wer diese für ein paar populistische Erfolge abschaffen will, spielt mit dem Feuer", sagt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverband VdK Deutschland e.V., zu t-online.

Unionsfraktionsvize Spahn hatte am Wochenende eine Verfassungsänderung für schärfere Sanktionen beim Bürgergeld angeregt. "Menschen, die arbeiten können und ein Jobangebot erhalten, dies aber nicht annehmen, sollten im Grunde kein Bürgergeld mehr bekommen", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND). "Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern", betonte Spahn. Mehr dazu lesen Sie hier.

Laut Bentele dreht sich die anhaltende Diskussion jedoch um eine ganz kleine Gruppe von Leistungsempfängerinnen und -empfängern, die sich dem Arbeitsmarkt verweigern. "Nicht nachvollziehbar ist, dass wegen einer kleinen Gruppe direkt Grundpfeiler unserer Verfassung geändert werden sollen", sagt die VdK-Präsidentin. Derzeit werden laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit nur gegen drei Prozent der Bürgergeldempfänger überhaupt Sanktionen verhängt. Die Gründe dafür sind jedoch überwiegend verpasste Termine oder Meldeversäumnisse.

"Die Sanktionsdebatte geht auf Kosten der Schwächsten"

"Es ist unverantwortlich, dass Jens Spahn Verfassungsgrundsätze in Frage stellt", sagt auch Rüdiger Schuch, Präsident des evangelischen Wohlfahrtverbands "Diakonie Deutschland" zu t-online. Das Sozialstaatsprinzip, das die Existenzgrundlage aller sichere, sei für die Diakonie nicht verhandelbar. "Die Sanktionsdebatte geht auf Kosten der Schwächsten in der Gesellschaft, deren grundlegende Bedürfnisse wie Nahrung, Kleidung und Strom gesichert sein müssen", erklärt Diakonie-Präsident Schuch.

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Sanktionen für Bürgergeldempfänger würden in erster Linie Menschen mit massiven psychischen Problemen, Leseschwierigkeiten, persönlichen Krisen oder Suchtkrankheiten treffen. "Aus unserer täglichen Beratungspraxis wissen wir: Sanktionen verschärfen die Lage dieser Menschen weiter und tragen nicht zur Lösung ihrer individuellen Probleme bei", so Schuch.

Spahns Vorstoß erfolgte, nachdem die Bundesregierung einem Plan von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) grünes Licht gegeben hatte. Demnach sollen Bürgergeldempfängern künftig für zwei Monate die Leistungen gestrichen werden, wenn sie sich hartnäckig gegen die ihnen angebotenen Jobs stellten. Auch dazu sagt Schuch: "Es kann keine Perspektive sein, Menschen für zwei Monate Nahrungsmittel, Kleidung und Stromversorgung vorzuenthalten."

Verwendete Quellen
  • Anfragen an die Diakonie und die VdK
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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