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Kindesmissbrauch-Darstellungen: Ampel entschärft Strafen


Darstellungen von Kindesmissbrauch
Ampelkoalition will Mindeststrafhöhe verkürzen

Von t-online, fsa

Aktualisiert am 08.02.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0375187800Vergrößern des BildesBundesjustizminister Marco Buschmann (Archivfoto): Die Gesetzesänderung soll Polizei und Gerichte entlasten. (Quelle: Felix Zahn/imago-images-bilder)
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Die Ampel nimmt eine Gesetzesverschärfung bei Besitz und Verbreitung der Darstellung von Kindesmissbrauch zurück. Denn sie hatte unbeabsichtigte Folgen.

Die Bundesregierung hat beschlossen, das Strafmaß abzusenken für bestimmte Fälle des Besitzes und der Weiterleitung von Darstellungen von Kindesmissbrauch. Damit nimmt die Regierung eine Reform des Gesetzes aus 2021 teilweise zurück.

Insbesondere geht es um Fälle, in denen Eltern oder Lehrer in guter Absicht Beweismaterial aus Internetchats sichern und weiterleiten. Dies machte sie durch die Gesetzesverschärfung seit 2021 unbeabsichtigt strafbar.

Vermeidung der Überlastung von Polizei und Gerichten

Das Gesetz könnte unbeabsichtigte Straftaten wieder zu Vergehen herabstufen. Verschiedene Länder unterstützen das Vorhaben. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, begrüßte die Reform und betonte die Notwendigkeit, die Heraufstufung zum Verbrechen rückgängig zu machen, um wieder eine differenzierte tat- und schuldangemessene Reaktion der Justiz zu ermöglichen.

Die geplante Änderung zielt darauf ab, Polizei und Justiz zu entlasten. Sie soll eine angemessenere Behandlung von Fällen ermöglichen, die laut Rebehn nicht vor Gericht gehören.

Kritik an der Rücknahme der Reform übt die Deutsche Kinderhilfe. Sie geht davon aus, dass Täter, die Missbrauchsdarstellungen von Kindern besitzen oder weiterleiten, von der Herabstufung der unbeabsichtigten Straftaten auf Vergehen profitieren könnten: "Was der Bundesjustizminister vorhat, ist ein echter Hammer. Seine Sicht ist extrem täterfreundlich – das erfüllt mich mit großer Sorge", sagte ihr Ehrenvorsitzender Rainer Becker laut "Bild am Sonntag".

Verschärfung der Regeln durch die EU

Auf EU-Ebene war der Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen von Kindern zuletzt Ende 2023 mit dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) verschärft worden. Plattformen von Pornoanbietern wie Pornhub, Stripchat und XVideos müssen sich nun an verschärfte Regeln halten, um gegen die Darstellungen von Kindesmissbrauch und sexuelle Gewalt vorzugehen. Sie sind verpflichtet, illegale Inhalte schneller zu löschen und den Zugang Minderjähriger zu pornografischen Inhalten zu verhindern.

Zudem müssen sie gegen Deepfakes vorgehen und dürfen sensible Daten nicht für gezielte Werbung verwenden. Der DSA gilt für Onlinedienste mit mindestens 45 Millionen Nutzern pro Monat in der EU.

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