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Sachsen-Anhalt | Waffenbehörde prüft AfD-Mitglieder


"Gesichert rechtsextrem"
Waffenbehörde überprüft AfD-Mitglieder in Sachsen-Anhalt

Von dpa
Aktualisiert am 29.03.2024Lesedauer: 2 Min.
Martin ReichardtVergrößern des BildesMartin Reichardt (Archivbild): Der AfD-Landesvorsitzende nennt die Maßnahme "politisch motiviert". (Quelle: Ronny Hartmann/Archivbild/dpa)
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In Sachsen-Anhalt sollen die Waffenbehörde prüfen, ob AfD-Mitglieder zuverlässig sind. Die Landespartei ist als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.

Die Waffenbehörden in Sachsen-Anhalt sollen die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern prüfen, die gleichzeitig AfD-Mitglieder sind. Es gebe eine Verfügung des Landesverwaltungsamtes, teilte eine Sprecherin des Landesverwaltungsamtes am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Jene Verfügung solle die Waffenbehörden über die Verfassungsschutz-Einstufung des AfD-Landesverbands als "gesichert rechtsextrem" informieren. Außerdem solle sie die Waffenbehörden darüber in Kenntnis setzen, dass die waffenrechtliche Zuverlässigkeit deshalb zu prüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu veranlassen seien, so die Sprecherin. Zuvor hatte die "Mitteldeutsche Zeitung" berichtet.

Reichardt nannte es eine "politisch motivierte Maßnahme"

Die "erforderliche Zuverlässigkeit" ist laut Waffengesetz eine der Voraussetzungen, die Menschen erfüllen müssen, damit sie eine Erlaubnis zum Waffenbesitz bekommen können.

Die Prüfung der Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern sei identisch zu der Prüfung in anderen Fällen, hieß es. Unter anderem umfasse sie einen Auszug aus dem Bundeszentralregister, eine Abfrage bei der zuständigen Landesverfassungsschutzbehörde und eine Abfrage beim Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Informationen darüber, wie viele Personen von den Prüfungen betroffen sind, lägen dem Landesverwaltungsamt derzeit nicht vor, so die Sprecherin.


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Der AfD-Landesvorsitzende Martin Reichardt nannte das Vorgehen eine "politisch motivierte Maßnahme", die nicht hinnehmbar sei. Die Mitgliedschaft in einer Oppositionspartei dürfe kein Grund für die Einschränkung von Bürgerrechten sein. "Die AfD wird prüfen, inwieweit der Rechtsstaat noch intakt ist, und alle rechtlichen wie parlamentarischen Mittel ausschöpfen, um die Rechte ihrer Mitglieder zu schützen."

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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