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AfD-Verbot: Was sind die Voraussetzungen?


Vorstoß im Bundestag
Der schwierige Weg zu einem Verbot der AfD

Von afp
Aktualisiert am 30.09.2024Lesedauer: 3 Min.
Fahne der AfD (Symbolbild): Bis heute wurden nur zwei Parteien in der Bundesrepublik Deutschland verboten.Vergrößern des BildesFahne der AfD (Symbolbild): Bis heute wurden nur zwei Parteien in der Bundesrepublik Deutschland verboten. (Quelle: imago stock&people/imago-images-bilder)

Eine Gruppe Abgeordneter will einen Antrag zum Verbot der AfD stellen. Wie würde der Ablauf konkret aussehen? Und welche Hürden gäbe es?

Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten will ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD in Gang bringen. Der Bundestag könnte sich bald mit dieser Frage befassen. Doch die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch – und ein solches Verfahren gegen die in den jüngsten Wahlen deutlich erstarkte AfD wäre mit vielen Unwägbarkeiten behaftet.

Wer kann ein Parteiverbot beantragen?

Beantragen können solch ein Verbot die Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Darüber entscheiden kann aber nur das Bundesverfassungsgericht. Für ein Verbot notwendig ist dann eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Karlsruher Gerichtssenats.

Welchen Weg wählt die aktuelle Initiative?

Die Initiatorinnen und Initiatoren wollen einen Antrag des Bundestags beim Verfassungsgericht einreichen. Den Text für die erforderliche Entschließung wollen sie demnächst dem Plenum als sogenannten Gruppenantrag vorlegen, der von einzelnen Abgeordneten unterschiedlicher Fraktionen getragen wird. Um einen solchen Gruppenantrag im Bundestag einzubringen, sind fünf Prozent der Abgeordneten erforderlich, aktuell also 37. Dem Antrag müsste dann eine einfache Mehrheit der Parlamentarier zustimmen.

Was sind die Voraussetzungen für ein Parteiverbot?

Eine Partei kann in Deutschland laut Artikel 21 Grundgesetz nur verboten werden, wenn sie die "freiheitlich demokratische Grundordnung" beeinträchtigen oder beseitigen will. In einem Urteil von 1956 fordert Karlsruhe dafür eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung", mit der diese Ordnung beseitigt werden soll. Zudem muss es laut Gericht konkrete Anhaltspunkte dafür geben, dass ein Erreichen der verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.

Welche Parteiverbote gab es bisher?

Seit Gründung der Bundesrepublik wurden zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die 1949 als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, und 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).

Ein Verbot der rechtsextremen NPD hatte das Bundesverfassungsgericht Anfang 2017 abgelehnt. Karlsruhe attestierte der Partei damals zwar verfassungsfeindliche Ziele. Sie sei aber zu unbedeutend, um die Demokratie zu gefährden.

Ein erstes Verbotsverfahren gegen die NPD, die sich inzwischen in "Die Heimat" umbenannt hat, war 2003 ohne Entscheidung eingestellt worden. Denn damals war bekannt geworden, dass wichtige Ämter der Partei mit Vertrauensleuten der Verfassungsschutzbehörden besetzt waren.

Wie argumentieren die Befürworter eines Verbotsverfahrens gegen die AfD?

Die Initiatoren werfen der AfD in dem Bundestagsantrag vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und gegenüber dieser Grundordnung eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung" einzunehmen. Zudem attestiert der Gruppenantrag der AfD zahlreiche Verstöße gegen die Menschenwürdegarantie aus Artikel 1 des Grundgesetzes – so etwa die Forderung nach "Remigration" oder Äußerungen aus der AfD, welche die Menschenwürde von Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten verletzten.

Das Grundgesetz solle deshalb gemäß Artikel 21 feststellen, dass AfD verfassungswidrig sei. Hilfsweise solle vom Verfassungsgericht festgestellt werden, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werde.

Was halten die Gegner entgegen?

Kritiker eines Verbotsverfahrens warnen, dass die AfD dadurch eine Art Märtyrerrolle einnehmen könnte – und letztlich gestärkt werde. Ein solches Verfahren würde Bürgerinnen und Bürger "in die Arme der AfD treiben", warnte etwa die Vorsitzende der SPD-Grundwertekommission, Gesine Schwan, im "Tagesspiegel". Die Vorsitzende des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) nannte den Vorstoß im Gespräch mit t-online sogar den "dümmsten Antrag des Jahres". Lesen Sie hier mehr dazu.

Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte kürzlich auf die Risiken eines Verbotsverfahrens verwiesen: "Würde ein solches Verfahren vor dem Verfassungsgericht scheitern, wäre dies ein gewaltiger PR-Sieg für die Partei."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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