t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschlandInnenpolitik

"Tagesspiegel" gegen BND vor Gericht – wegen verweigerter Corona-Auskünfte


Coronavirus und Laborthese
Nach verweigerter Auskunft: "Tagesspiegel" zieht gegen BND vor Gericht

Von t-online
24.04.2025Lesedauer: 2 Min.
imago images 0479766797Vergrößern des Bildes
BND-Zentrale in Berlin (Archivbild): Der Geheimdienst antwortet nicht auf die "Tagesspiegel"-Anfrage. (Quelle: IMAGO/Jürgen Held/imago)
News folgen

Der BND verweigert Auskünfte zu Medienrecherchen rund um die Laborthese zum Corona-Ursprung. Auch das Bundesverwaltungsgericht ist inzwischen eingeschaltet.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) weigert sich, Auskunft darüber zu geben, ob er sensible Corona-Informationen an Journalisten weitergegeben hat. Das Bundesverwaltungsgericht billigt dieses Verhalten. Das berichtet der "Tagesspiegel".

Konkret geht es um die Frage, ob der BND in sogenannten Hintergrundrunden Medienvertreter über die Laborthese zu Sars-CoV-2 unterrichtet hat. Diese These beschreibt die Möglichkeit, dass das Virus aus einem chinesischen Labor, dem Wuhan Institute of Virology, stammt und durch einen Unfall verbreitet wurde. Im März gab es entsprechende Presseberichte, dass dem BND Informationen zu dieser These bereits seit Beginn der Pandemie vorlagen und diese als "geheim" eingestuft waren.

Doch genau diese Frage will der BND nicht beantworten und führt als Begründung an, eine solche Nachfrage ziele "auf etwaige Sachverhalte ab, die das Recherche- und Redaktionsgeheimnis eventuell betroffener Medienvertreter und den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland berühren würden."

Welche Rolle spiele Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt

Der "Tagesspiegel" sieht das anders. "Im vorliegenden Fall geht es aber nicht um Recherchen von Medien, sondern um mögliche Einschätzungen des BND, die dieser aus eigener Initiative an Journalisten übermittelt hat", schreibt die Tageszeitung in einem Artikel dazu. Weiter argumentiert das Medium, dass laut bisheriger Rechtsprechung die Auskunft nur verweigert werden darf, wenn konkrete Recherchen betroffen sind – im vorliegenden Fall gehe es jedoch um eine mögliche eigenständige Informationsweitergabe durch den Nachrichtendienst. Das sei hier nicht gegeben.

Was das Bundesverwaltungsgericht allerdings schon, auf Antrag des Axel-Springer-Verlags, entschieden hat: Einen Anspruch unmittelbar auf Offenlegung der BND-Erkenntnisse gibt es nicht. Eine Offenlegung könne operative Abläufe des Dienstes gefährden und das Verhältnis zu China belasten, hieß es in der Begründung.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...


Bleiben Sie dran!
App StorePlay Store
Auf Facebook folgenAuf X folgenAuf Instagram folgenAuf YouTube folgenAuf Spotify folgen


Telekom