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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Verdachtsfälle im Bundestag Fast zwei Dutzend Anzeigen wegen Geheimnisverrats

Viele Vorgänge im parlamentarischen Betrieb des Bundestags sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Trotz Geheimhaltung gelangen sie aber immer wieder an die Presse. Ermittlungen sind die Folge.
Informationen aus geheimen Beratungen und vertraulichen Dokumenten sind aus dem Bundestag oder Regierungskreisen an Medien und Unbefugte gelangt. In der vergangenen Legislaturperiode hat die damalige Präsidentin des Deutschen Bundestags, Bärbel Bas, fast zwei Dutzend Verdachtsfälle eines Geheimnisverrats zur Anzeige gebracht. Das sagte ein Sprecher der Bundestagsverwaltung auf Anfrage von t-online.
Insgesamt sind dem Bundestag demnach 23 Fälle gemeldet worden. In allen Fällen habe die Bundestagspräsidentin in Fortsetzung einer langjährigen Praxis die Staatsanwaltschaft Berlin um strafrechtliche Ermittlungen gebeten und ihre erforderliche Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.
Einige der Vorgänge betreffen – wie bereits in der Vergangenheit – das Parlamentarische Kontrollgremium, das für die deutschen Nachrichtendienste zuständig ist. Anfang April machte das Gremium in seinem Tätigkeitsbericht öffentlich, dass es in Einzelfällen erneut festgestellt habe, "dass Inhalte aus Verschlusssachen und aus geheimen Beratungen des Gremiums in Medienveröffentlichungen thematisiert wurden". Solche Fälle seien durchweg der Präsidentin des Bundestags gemeldet worden.
Ein ähnlich gelagerter Fall – allerdings im Verteidigungsausschuss – betrifft auch Berichterstattung von t-online. Im März 2024 hatte t-online über Hintergründe zur ausbleibenden Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern an die Ukraine berichtet. Die Informationen waren als geheim eingestuft, aber in einer Sondersitzung des Ausschusses vorgetragen worden. Die Vorsitzende des Ausschusses, Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), meldete den Vorgang der Bundestagspräsidentin. Die Bundestagsverwaltung kündigte daraufhin an, die Ermächtigung zur Strafverfolgung zu erteilen.
- Eigene Recherchen