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Streit mit Aldi: Erfinder fordert 500.000 Euro für Plastik-Erfindung


Streit um Plastikzylinder
Erfinder fordert 500.000 Euro von Aldi

Von t-online, llb

10.07.2025 - 12:38 UhrLesedauer: 2 Min.
Durch die Blume: Dass die Discounterkette Aldi Süd bei den Schnittblumen eine Tulpe pro Bund einspart, fällt vielen Kunden nicht direkt auf.Vergrößern des Bildes
Aldi-Logo an Filiale: Erfinder klagt gegen Aldi wegen Verletzung seines Patents. (Quelle: Michael Gstettenbauer/imago-images-bilder)
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Ein Tüftler aus NRW zieht gegen den Discounter Aldi vor Gericht – wegen einer scheinbar banalen Erfindung. Doch es geht um viel Geld und die Anerkennung seines Patents.

Was wie ein simpler Zylinder aus weißem Plastik aussieht, löst Wirbel im Gerichtssaal aus: Ein Erfinder aus dem Münsterland beschuldigt Aldi, sein Patent verletzt zu haben. Darüber berichtet die "Rheinische Post". Die Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf könnte nun den Wendepunkt bringen – und zeigt, wie David gegen Goliath kämpft. Doch wie konnte ein unscheinbares Bauteil solch einen Rechtsstreit auslösen?

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Die Erfindung und ihr Nutzen

Uwe Dominik, 60 Jahre alt, entwickelte 2017 eine sogenannte Stapelhülse – ein zylinderförmiges Kunststoffteil, das das sichere Stapeln von Pflanzenkarren erleichtert. Damit reagierte der gelernte Gartenbauer aus dem Kreis Steinfurt auf ein praktisches Problem. Denn häufig wurde in der Fachpresse darauf hingewiesen, dass sogenannte Dänenkarren beim Stapeln instabil seien.

Diese Transportwagen werden im Gartenbau und Einzelhandel verwendet, etwa in Bau- und Gartenmärkten, aber auch in Discountern, um Pflanzen zu transportieren oder als Verkaufsfläche zu dienen. 2019 ließ er seine Erfindung in Deutschland patentieren, 2023 folgte das europäische Patent. Seitdem vertreibt er die Stapelhülse über seine Firma "Domitec" im Münsterland.

Plagiate mit gestohlenem Schriftzug

Doch laut Informationen der "Rheinischen Post" tauchten bald identische Produkte auf dem Markt auf. Diese Nachbauten stammen unter anderem von Pflanzengroßhändlern aus Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden. In einem Fall übernahm ein Plagiat sogar den Schriftzug von Dominiks Firma.

Gegen mehrere Nachahmer ist der Erfinder bereits juristisch vorgegangen. Vor dem Bundespatentgericht setzte er sich im Juni durch: Ein Wettbewerber hatte versucht, das Patent anzufechten, das Gericht bestätigte es jedoch weitgehend.

Richterin erkennt kaum Zweifel

Vor dem Landgericht Düsseldorf klagt Dominik nun gegen Aldi wegen einer möglichen Verletzung seines Patentrechts. Er wirft dem Discounter vor, Nachahmerprodukte seiner Stapelhülse über Lieferanten bezogen und genutzt zu haben. Zur Verhandlung brachte der Kläger sowohl sein Originalprodukt als auch ein Plagiat mit. Die Richterin stellte früh klar, dass sie am Kern des Klagevorwurfs keine Zweifel hat. Es gehe nur noch um Details im Antrag und um die sogenannten Rechtsfolgen.

Der Streitwert liegt bei 500.000 Euro. Danach richtet sich auch die Höhe eines möglichen Schadensersatzes. Aldi bestreitet die Berechnungsgrundlage, insbesondere die Herleitung über Umsätze mit Pflanzen und Blumen. Im Verfahren trat zudem die Firma Landgard als weitere Partei auf. Sie soll Aldi mit den umstrittenen Hülsen beliefert haben. Sollte Aldi unterliegen, behält sich der Konzern vor, Regressforderungen an Lieferanten weiterzugeben.

Urteilsverkündung noch im Juli

Parallel zum Verfahren gegen Aldi führt Uwe Dominik Vergleichsverhandlungen mit mehreren Firmen aus dem Gartenbau. Wie sein Anwalt Klaus Castell der "Rheinischen Post" erklärte, liegen dabei bereits konkrete Angebote vor. Einzelheiten nannte er nicht. Die Gespräche verlaufen unabhängig vom laufenden Verfahren, könnten aber dazu beitragen, den langjährigen Streit um die Patentrechte beizulegen.

Für Uwe Dominik geht es bei seinen Klagen nicht nur ums Geld, sondern auch um die Anerkennung seiner Idee. Ob Aldi tatsächlich zahlen muss, entscheidet sich am 29. Juli – dann verkündet das Landgericht Düsseldorf sein Urteil.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

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