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Bundestag reformiert den Mutterschutz


Umfassende Reform
Das bringt der neue Mutterschutz

dpa, gin

30.03.2017Lesedauer: 1 Min.
Mutterschutz wird jetzt umfassend reformiert.Vergrößern des BildesMutterschutz wird jetzt umfassend reformiert. (Quelle: dpa-bilder)
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Die umfassende Reform des Mutterschutzes soll Frauen mehr Selbstbestimmung ermöglichen. Doch nicht alle sind begeistert.

Die Reform, die der Bundestag jetzt verabschiedete, modernisiert die 65 Jahre alten Regelungen. Bevor dies endgültig geschieht, muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen. Künftig soll es für Schwangere keine Arbeitsverbote mehr gegen ihren Willen geben. Die Möglichkeit der Sonntagsarbeit wird ebenfalls erweitert, falls die Betroffene das möchte. Auch Schülerinnen und Studentinnen sollen künftig Mutterschutz in Anspruch nehmen können.

Ausnahmen sind jetzt möglich

Es bleibt jedoch bei der sechswöchigen Schutzfrist vor der Geburt, in der die werdende Mutter nicht mehr arbeiten muss. Auch am achtwöchigen Beschäftigungsverbot nach der Entbindung wird grundsätzlich nicht gerüttelt. Allerdings sollen Ausnahmen möglich sein - etwa wenn eine Studentin kurz nach der Entbindung freiwillig eine wichtige Klausur schreiben möchte. Dafür verlängert sich bei der Geburt eines behinderten Kindes die anschließende Schutzfrist von acht auf zwölf Wochen.

Die Linken werfen der Regierung Naivität vor

Für Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) bietet das Gesetz eine gute Balance zwischen dem Schutz und der Selbstbestimmung der Frauen. Jutta Krellmann von der Linken warf der Bundesregierung hingegen vor, eine falsche Vorstellung von Selbstbestimmung zu haben. Durch das Aufweichen von Schutzrechten hätten die Arbeitgeber "den Fuß in der Tür", um gleich weitere Schutzrechte abzubauen.

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