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Erster islamistischer Gefährder abgeschoben


Lebenslanges Wiedereinreiseverbot
Erster islamistischer Gefährder nach Nigeria abgeschoben

Von afp
06.04.2017Lesedauer: 2 Min.
RichterhammerVergrößern des BildesRichterhammer (Quelle: Andreyuu/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Der erste der zwei im Februar in Göttingen wegen Anschlagsvorbereitungen festgenommenen islamistischen Gefährder ist nach Nigeria abgeschoben worden. Davon setzte der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius den Landtag in Kenntnis.

Der 22-Jährige sei am Donnerstagmorgen in der nigerianischen Metropole Lagos eingetroffen und dort den Behörden übergeben worden.

Bevorstehender Anschlag

Der nigerianische Staatsbürger war zusammen mit einem 27-jährigen Algerier am 9. Februar in Gewahrsam genommen worden. Die Polizei hatte sich zum Zugriff entschlossen, weil sie Anzeichen für einen unmittelbar bevorstehenden Anschlag sah. Das Vorgehen der Behörden stützte sich dabei auf das sogenannte Gefahrenabwehrrecht. Für strafrechtliche Ermittlungen reichten die vorliegende Beweise laut zuständiger Staatsanwaltschaft nicht.

Pistorius hatte im Anschluss an die Razzia angekündigt, die Männer abzuschieben und dazu die Möglichkeiten des Ausländerrechts zu nutzen. Dieses erlaubt, Menschen abzuschieben, die nach Einschätzung der Behörden eine Gefahr für die Sicherheit des Landes darstellen.

Ausweisung verlief ohne Zwischenfälle

Der 22-Jährige wehrte sich erfolglos vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht gegen die Abschiebung, zuletzt nahm demnach auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine von ihm eingereichte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Damit sei der Weg zur Abschiebung endgültig frei gewesen.

Ausweisung verlief ruhig

Pistorius zufolge verlief die Ausweisung "ruhig und ohne besondere Vorkommnisse". Beamte eines Spezialeinsatzkommandos brachten den 22-Jährigen demnach per Hubschrauber zu einem Sammelabschiebeflug an einem nicht genannten Flughafen und übergaben ihn an die zuständige Bundespolizei. Um 08.50 Uhr sei er an die nigerianischen Behörden in Lagos überstellt worden. Er darf ein Leben lang nicht mehr nach Deutschland kommen.

Die Abschiebung des zweiten Verdächtigen wird demnach vorbereitet. Sie kann aber erst vollzogen werden, wenn die algerischen Behörden Deutschland versichern, dass ihm keine Folter droht. Dies verlangt das Bundesverwaltungsgericht. Der Mann sitzt aber bereits in Abschiebehaft. Die beiden Männer waren nach Behördenangaben in Deutschland geboren und aufgewachsen. Sie gehörten der Salafistenszene an und wurden seit längerem beobachtet.

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