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Akkreditierungsregeln: AfD will vertrauliche Daten von Journalisten sammeln


AfD wollte Journalisten-Daten
"Das Vorgehen der AfD ist verfassungswidrig"

Von afp, reuters
Aktualisiert am 28.10.2017Lesedauer: 2 Min.
Mit dem Verfahren verstößt die AfD gegen das Diskriminierungsverbot, sagte ein Staatsrechtler.Vergrößern des BildesMit dem Verfahren verstößt die AfD gegen das Diskriminierungsverbot, sagte ein Staatsrechtler. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa-bilder)
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Die AfD hat nach Kritik die Akkreditierungsregeln für den Parteitag im Dezember geändert. Die Testversion sei gelöscht worden, twitterte AfD-Sprecher Christian Lüth. Ursprünglich hatte die AfD von Journalisten ein Auskunftsrecht unter anderem über rassische Herkunft und politische Meinung gefordert.

Ab sofort könnten Journalisten die geänderte offizielle Anmelde-Maske auf der Website nutzen, twitterte Sprecher Lüth nun. Die Forderungen der AfD waren zuvor scharf kritisiert worden – unter anderem auch vom Staatsrechtler Joachim Wieland.

"Das Vorgehen der AfD ist verfassungswidrig", sagte der Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer dem Düsseldorfer "Handelsblatt". Hintergrund waren die Forderungen der AfD, sich als Bedingung für eine Akkreditierung weitgehende Befugnisse für die Datenerhebung einräumen zu lassen.

Verfahren sorgt für eine eingeschränkte Medienfreiheit

In der von den Journalisten geforderten Einverständniserklärung hieß es bislang unter Verweis auf das Bundesdatenschutzgesetz:

"Ich bin mit der Erhebung, Speicherung und Nutzung der vorstehenden personenbezogenen Daten sowie der besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) einverstanden." Zu den "besonderen Daten" zählen unter anderem Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische und religiöse Überzeugungen oder auch das Sexualleben. Konkret abgefragt wurden derartige Informationen von der AfD allerdings offensichtlich bislang nicht.

Einschränkung der Meinungsfreiheit

Wieland argumentierte, die AfD verstoße gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes, "wenn sie den Zugang zur Berichterstattung über ihren Bundesparteitag von der Bereitschaft von Journalisten abhängig macht, Daten über ihre rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugen, ihre Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, ihre Gesundheit oder ihr Sexualleben speichern zu lassen". Dies bedeute zugleich eine Einschränkung der Medienfreiheit.

Über das Vorgehen der AfD hatten zuvor die "Stuttgarter Zeitung" und die "Stuttgarter Nachrichten" berichtet. Demzufolge werden von der AfD konkret bisher nur übliche Informationen wie Namen, Medium und Nummer des Presseausweises abgefragt. Allerdings sei die Einverständniserklärung in dem Online-Formular der AfD für das Akkreditierungsverfahren so formuliert, dass die Genehmigung zur Datenerhebung nicht anlassbezogen für die Parteitagsberichterstattung, sondern generell erteilt werden müsse.

Auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) kritisierte die AfD und forderte die Partei auf, das Formular umgehend zu überarbeiten. "Das ist eine unzulässige Einmischung in die Privatangelegenheiten von Journalisten", sagte der DJV-Sprecher Hendrik Zörner den beiden Stuttgarter Zeitungen.

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