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Bundesinnenminister Horst Seehofer verteidigt Abschiebung von Sami A.


Debatte um Rechtsstaatlichkeit
Seehofer verteidigt Abschiebung von Sami A.

Von rtr
18.07.2018Lesedauer: 2 Min.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU): "Ich muss mich darauf verlassen, dass die dafür zuständigen Behörden nach Recht und Gesetz handeln".Vergrößern des BildesBundesinnenminister Horst Seehofer (CSU): "Ich muss mich darauf verlassen, dass die dafür zuständigen Behörden nach Recht und Gesetz handeln". (Quelle: "nacKay Nietfeld/dpa-bilder)
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Ein Gericht hat die Abschiebung von Sami A. nach Tunesien als "grob rechtswidrig" bezeichnet. Der verantwortliche Bundesinnenminister sagt, es wurde "nach Recht und Gesetz entschieden".

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat sich hinter die Abschiebung des Islamisten Sami A. durch die nordrhein-westfälischen Behörden gestellt. Das Land habe hier "nach Recht und Gesetz entschieden", sagte Seehofer am Mittwoch in Berlin. Er selbst habe zu der Abschiebung vor seiner Abreise nach Innsbruck zum Treffen mit seinem italienischen Kollegen am 11. Juli einen Vermerk vorliegen gehabt. Ein Termin sei dort nicht genannt worden. Seehofer schloss nicht aus, dass der 13. Juli als Abschiebetermin aber in seinem Ressort bekannt gewesen sein könnte. "Jedenfalls mir war es nicht bekannt."

Selbst wenn der Termin aber im Vermerk gestanden hätte, hätte er keine Prüfung veranlasst. "Ich muss mich darauf verlassen, dass die dafür zuständigen Behörden nach Recht und Gesetz handeln", sagte Seehofer. Die Abschiebung war erfolgt, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen diese untersagt hatte. Der Beschluss war den Behören aber erst am Freitagmorgen zugegangen, als Sami A. sich schon auf dem Flug befand.

Weitere unrechtmäßige Abschiebung

Am Mittwoch war ein weiterer Fall einer rechtswidrigen Abschiebung bekanntgeworden. Wie das Verwaltungsgericht Greifswald bestätigte, befand sich unter den am 3. Juli abgeschobenen 69 Afghanen ein 20-Jähriger, dessen Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. "Während des laufenden Klageverfahrens ist die Abschiebung des Asylbewerbers erfolgt", kritisierte Richter Heinz-Gerd Stratmann.

Das Verfahren stamme aus dem Jahr 2017 und es gehe darum, ob die Klagefrist eingehalten worden sei. Ein Richter habe den Behörden aber mitgeteilt, dass die Klage wohl zulässig sein dürfte. Dies sei auch dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAmf) bekannt gewesen.

Seehofer hatte vergangene Woche gesagt, dass ausgerechnet an seinem 69. Geburtstag, dem 4. Juli, 69 Afghanen abgeschoben worden seien. Die Personen waren an diesem Tag in Afghanistan angekommen. Einer von ihn hat sich in Kabul das Leben genommen.

Verwendete Quellen
  • Reuters
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