Bundestag stimmt Kompromiss zu Abtreibungsparagraf 219a wird reformiert

Schwangere können künftig einfacher als bisher Ärzte für eine Abtreibung finden. Der Bundestag hat eine Reform des Paragrafen 219a beschlossen. Kritiker hatten seine Abschaffung gefordert.
Der Bundestag hat dem Koalitionskompromiss zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen zugestimmt. Die Reform des Paragrafen 219a wurde in namentlicher Abstimmung mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Die Reform sieht vor, dass Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen künftig darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen – beispielsweise im Internet.
Kritiker forderten Abschaffung
Für weitere Informationen müssen sie allerdings auch künftig auf offizielle Stellen verweisen. Das hatten Ärzte, Betroffene und Teile der Opposition scharf kritisiert. Viele Kritiker und Teile der Opposition hatten eine Abschaffung des gesamten Paragrafen gefordert, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt.
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Mit der Reform eingeführt wird auch eine zentrale, monatlich aktualisierte Liste mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen. Sie soll von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Internet veröffentlicht werden und auch auflisten, welche Methoden die jeweiligen Ärzte zur Abtreibung nutzen. Außerdem bekommen junge Frauen die Verhütungspille länger als bisher – bis zum 22. Geburtstag – von der Krankenkasse bezahlt.
- Nachrichtenagenturen AFP, dpa