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Bundestag: Versorgung für Altkanzler wird reduziert – Ausgaben zu hoch


Bundestag streicht Versorgung für Altkanzler zusammen

Von dpa
Aktualisiert am 21.03.2019Lesedauer: 2 Min.
Altkanzler Gerhard Schröder (Archivbild): Der Haushaltsausschuss des Bundestags schlägt Änderungen bei der Versorgung früherer Amtsträger vor.Vergrößern des BildesAltkanzler Gerhard Schröder (Archivbild): Der Haushaltsausschuss des Bundestags schlägt Änderungen bei der Versorgung früherer Amtsträger vor. (Quelle: imago-images-bilder)
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Der Bundestag reagiert auf die Kritik des Bundesrechnungshofs: Altkanzler und Ex-Bundespräsidenten müssen künftig Abstriche bei der Versorgung machen.

Der Bundestag hat die finanziellen Regeln für ehemalige Bundespräsidenten und Bundeskanzler verschärft. Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses müssen künftig etwa zusätzliche Einkünfte der ehemaligen Bundespräsidenten auf den Ehrensold angerechnet werden. Der zweiseitige Beschluss lag der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag in Berlin vor. Die "Bild"-Zeitung berichtete zuerst darüber.

Mit dem Schritt habe man auf massive Kritik des Bundesrechnungshofs am vergangenen Jahr reagiert, hieß es in Kreisen des Ausschusses. Die Anrechnung zusätzlicher Einkünfte betreffe aktuell in erster Christian Wulff, der im Februar 2012 nach nur 20 Monaten im Amt als Bundespräsident zurückgetreten war. Wulff erhält einen jährlichen Ehrensold von mehr als 200.000 Euro und ist laut "Bild"-Zeitung als Rechtsanwalt tätig.

Personal künftig begrenzt

Für künftige Bundespräsidenten und Bundeskanzler gilt nach dem Ausscheiden aus dem Amt dem Beschluss zufolge eine beschränkte Personalausstattung. Maximal ein Büroleiter, zwei Referentenstellen, eine Büro- oder Schreibkraft sowie ein Fahrer sind demnach erlaubt. "Nach fünf Jahren entfällt eine Referentenstelle", so der Beschluss des Haushaltsausschusses.

Auch bei der Büroausstattung sollen für Amtsinhaber a.D. künftig strengere Regeln gelten. "Die Bundestagsverwaltung stellt nach dem Ausscheiden der zukünftigen Bundeskanzler und Bundespräsidenten diesen die Räumlichkeiten zur Verfügung", heißt es in dem Beschluss. Die Ausgaben sind im Haushalt zu veranschlagen. Laut "Bild"-Zeitung richtete sich der frühere Bundespräsident Joachim Gauck vergleichsweise günstig in den Gebäuden des Bundestags ein, während das ehemalige Staatsoberhaupt Horst Köhler ein repräsentatives Büro in Berlin habe.

Die Reisekosten des Personals von Bundespräsidenten und Bundeskanzler a.D. müssen künftig zudem nach gesetzlichen Vorgaben geprüft werden.

"Damit sich niemand eine goldene Nase verdient"

Der FDP-Politiker Otto Fricke, der Mitglied im Haushaltsausschuss ist, sagte der "Bild"-Zeitung: "Unsere Lösung gewährt früheren Präsidenten und Kanzlern eine der Würde ihrer Lebensleistung entsprechende Versorgung, Sicherheit und Dienstausstattung. Sie stellt zugleich sicher, dass sich damit niemand eine goldene Nase verdient."

Am eigentlichen Ehrensold der früheren Amtsinhaber soll nichts geändert werden, hieß es weiter. Hierfür wäre eine Gesetzesänderung nötig. An den Beschluss des Haushaltsausschusses sei die Regierung gebunden.

In seinem Prüfbericht hatte der Rechnungshof einen Automatismus "lebenslanger Vollausstattung" kritisiert. So stünden die Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung der Büros der Altbundespräsidenten in keinem Verhältnis zum Nutzen: "Je Bundespräsident variierten dabei die Ausgaben zwischen 0,9 und 2,3 Mio. Euro", schrieb der Rechnungshof. Die Ex-Staatsoberhäupter seien auch "nur durchschnittlich 2,6 Tage pro Monat im Büro wirklich anwesend und verrichteten dort häufig ausschließlich private Tätigkeiten".


Wulff war zurückgetreten, nachdem die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen möglicher Vorteilsnahme in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident eingeleitet hatte. Das Landgericht Hannover hatte ihn 2014 vom Vorwurf der Korruption freigesprochen.

Im Gesetz von 1953 heißt es: "Scheidet der Bundespräsident mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt aus, so erhält er einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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  • Florian Schmidt
Von Florian Schmidt

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