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Seehofer: Doch keine Studie zu Racial Profiling


Streit um Polizeikontrollen
Seehofer verweigert Rassismus-Studie in der Polizei

Von t-online, afp, dpa, jlk

06.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CDU): Eine Studie zu Racial Profiling in der Polizei soll es vorerst nicht geben.Vergrößern des BildesBundesinnenminister Horst Seehofer (CDU): Eine Studie zu Racial Profiling in der Polizei soll es vorerst nicht geben. (Quelle: J. Krick/Future Image/imago-images-bilder)
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Nach vormaliger Zustimmung will Innenminister Seehofer nun nichts mehr von einer Studie zu Racial Profiling in der Polizei wissen, sein Sprecher fühlt sich missverstanden. Das Justizministerium hält dagegen.

Eine Untersuchung zu rassistischen Kontrollen durch die Polizei wird es mit Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vorerst nicht geben. Seehofer wolle keine neue Studie in Auftrag geben, bevor die bereits mit den Ländern abgestimmten Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus umgesetzt seien, sagte der Sprecher des Innenministeriums (BMI), Steve Alter.

Das Innenministerium spricht von Missverständnis

Er verwies unter anderem auf ein entsprechendes Lagebild, das eine beim Verfassungsschutz geschaffene neue Zentralstelle zur Aufklärung rechtsextremistischer Umtriebe im öffentlichen Dienst erstellen soll.

Noch im Juni hatte ein Sprecher des Innenministeriums gleichlautenden Medienberichten zufolge erklärt, dass das Innen- und Justizressort sich "derzeit in der konzeptionellen Entwicklung für eine Studie zu Racial Profiling in der Polizei" befänden. Dem Vorhaben hatte Seehofer dann eine Absage erteilt.

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Der Sprecher des BMI, Steve Alter, sagte nun, er habe vor einigen Wochen davon gesprochen, dass das "Wie" einer solchen Studie geklärt werden müsse. Das war so verstanden worden, dass das "Ob" bereits positiv entschieden worden ist. Seine zuvor gemachte Aussage sei "unpräzise" gewesen.

Das ursprünglich bereits für dieses Frühjahr angekündigte Lagebild soll nun erst nach der parlamentarischen Sommerpause vorliegen. Es wird nach Informationen aus dem Innenministerium zunächst nur die Sicherheitsbehörden, später dann den gesamten öffentlichen Dienst umfassen.

Die Justizministerin hält an der Studie fest

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) möchte im Gegensatz zu Seehofer an der ursprünglich geplanten Studie zu sogenanntem Racial Profiling bei der Polizei festhalten. "Es wäre wichtig, dass wir die Studie durchführen können", sagte Lambrecht am Montag im "Morgenmagazin" des ZDF. Es gehe bei einer solchen Studie "nicht darum, jemanden unter Generalverdacht zu stellen", betonte sie.

Der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Bernhard Franke, sagte: "Der Bundesinnenminister vergibt damit eine wichtige Chance, entsprechende Fälle in der Polizei auszuwerten und Grundlagenforschung zu betreiben."

Frank führte weiter aus: "Die Behauptung, es gibt die Praxis praktisch nicht und sie müsse deshalb auch nicht weiter erforscht werden, ist wenig stichhaltig – auch weil es in Deutschland keine flächendeckenden Beschwerdestrukturen wie unabhängige Polizeibeauftragte gibt." Amnesty International Deutschland erklärte, eine unabhängige Untersuchung zu institutionellem Rassismus bei der Polizei sei überfällig.

Studie von Europäischer Kommission empfohlen

Die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen kündigte derweil an, sie wolle den im Frühjahr gegründeten Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus bei seiner Arbeit "kritisch begleiten". Dazu habe sie einen Begleitausschuss eingesetzt. Dieser erklärte nun: "Wir fordern Bundesinnenminister Seehofer auf, die geplante Studie zu Racial Profiling und Rassismus in der Polizei durchzuführen."

Von Racial Profiling spricht man, wenn Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Haarfarbe oder anderer äußerer Merkmale, aber ohne konkreten Anlass, kontrolliert werden. Die Studie war von der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) in ihrem aktuellen Bericht über Deutschland empfohlen worden.

Regierungssprecher Steffen Seibert betonte, es sei jetzt schon so, dass diskriminierende Fahndungsmethoden in Deutschland "weder praktiziert noch gelehrt werden". Da, wo es Klagen wegen Diskriminierung gebe, müsse dem jeweils nachgegangen werden.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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