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Andreas Kalbitz will doch in die AfD zurück


Erneuter Gerichtstermin
Kalbitz will doch in die AfD zurück

Von dpa
05.08.2020Lesedauer: 2 Min.
Andreas Kalbitz: Er will seine Rechte als Parteivorsitzender der AfD behalten.Vergrößern des BildesAndreas Kalbitz: Er will seine Rechte als Parteivorsitzender der AfD behalten. (Quelle: Christian Spicker/imago-images-bilder)
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Trotz eines Gerichtsbeschlusses scheint der Streit um die Mitgliedschaft von Andreas Kalbitz in der AfD noch immer nicht beigelegt. Nun soll der Fall erneut verhandelt werden.

Über den Eilantrag des Brandenburger Landtagsabgeordneten Andreas Kalbitz gegen die Annullierung seiner Mitgliedschaft in der AfD soll am 21. August vor dem Berliner Landgericht verhandelt werden. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Kalbitz habe einstweiligen Rechtsschutz beantragt und wolle damit erreichen, dass er weiterhin alle Rechte als Parteimitglied behalten kann.

Fraktionsvorsitz in Brandenburger Landtag ruht derzeit

Die Brandenburger Landtagsfraktion hatte am Dienstag einstimmig beschlossen, dass Kalbitz sein Amt als Fraktionsvorsitzender bis zu einer ersten Entscheidung des Berliner Landgerichts ruhen lassen wird. Das hatte Kalbitz selbst vorgeschlagen. Die Fraktion kam damit einer Forderung des AfD-Bundeschefs Jörg Meuthen zumindest zeitweise nach.

Meuthen hatte erklärt, Kalbitz könne nach der Aberkennung der Parteimitgliedschaft nicht Fraktionsvorsitzender bleiben. Dem Gerichtstermin sehe er gelassen entgegen, sagte Meuthen dem Magazin "Cicero". Er glaube nicht, dass das Zivilgericht anders urteilen werde als das Bundesschiedsgericht seiner Partei.

Mitgliedschaft in der Partei war für nichtig erklärt worden

Der AfD-Bundesvorstand hatte die Mitgliedschaft von Kalbitz im Mai mit knapper Mehrheit für nichtig erklärt. Als Grund für den Beschluss gab der Vorstand an, dass Kalbitz bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben habe. Diesen Beschluss hatte das AfD-Bundesschiedsgericht Ende Juli bestätigt. Neben Thüringens Landeschef Björn Höcke gilt Kalbitz als wichtigster Vertreter der rechtsnationalen Strömung in der Partei. Beide Politiker seien erwiesenermaßen "Rechtsextremisten", hatte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, im vergangenen März festgestellt.

Der Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alexander Gauland, begrüßte die Entscheidung der Landtagsfraktion im Potsdam. "Ich glaube, es ist für Andreas Kalbitz ein Erfolg, weil der Vorschlag, den er gemacht hat, einstimmig angenommen wurde", sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Gauland: "Geht um bestimmte politische Interessen"

Gauland, der Ehrenvorsitzender der AfD ist, hatte nach dem Urteil zu Kalbitz die Unabhängigkeit des Bundesschiedsgerichts in Frage gestellt. Er machte deutlich, dass er sich in dem Fall "einzig und allein nach den Entscheidungen und Urteilen der ordentlichen Gerichtsbarkeit richten" werde. "Denn beim Bundesschiedsgericht geht es offensichtlich um bestimmte politische Interessen, die hier aber nichts zu suchen haben dürfen", sagte er in einem Interview. Die Schiedsrichter und mehrere AfD-Landesvorsitzende reagierten empört auf seine Äußerung.

Gauland verteidigte sich jetzt. Er sagte: "Das Urteil eines Schiedsgerichts darf öffentlich kritisiert werden". Schließlich hätten mehrere führende AfD-Politiker im vergangenen Jahr Kritik an der Entscheidung des AfD-Landesschiedsgerichts in Schleswig-Holstein, Doris von Sayn-Wittgenstein nicht aus der Partei auszuschließen, geäußert. Daran habe sich damals kaum jemand gestört.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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