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Heil nennt Tarifangebot der Fleischindustrie "Ablenkungsmanöver"


Arbeitsminister warnt vor Lobbyarbeit
Heil nennt Tarifangebot der Fleischindustrie "Ablenkungsmanöver"

Von dpa
01.09.2020Lesedauer: 1 Min.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD): Gegen den Willen der Fleischindustrie will er seinen Gesetzentwurf zu Werkverträgen und Leiharbeit in der Branche durchsetzen.Vergrößern des BildesBundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD): Gegen den Willen der Fleischindustrie will er seinen Gesetzentwurf zu Werkverträgen und Leiharbeit in der Branche durchsetzen. (Quelle: Danny Gohlke/dpa-bilder)
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Die Bundesregierung will Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischbranche abschaffen. Die wehrt sich dagegen. Arbeitsminister Heil warnt den Bundesrat, sich davon beeindrucken zu lassen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wirft der Fleischindustrie vor, mit dem Angebot eines flächendeckenden Tarifvertrags die geplanten Verbote von Werkverträgen und Leiharbeit abwenden zu wollen. "Ich werde mich von Ablenkungsmanövern von dem Gesetz nicht mehr abbringen lassen. Und ich kann Bundestag und Bundesrat nur davor warnen, den Entwurf durch massive Lobbyarbeit verwässern zu lassen", sagte der SPD-Politiker der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Zwar begrüße er es, wenn die Fleischindustrie "endlich Tarifverträge abschließen möchte und ihre Mitarbeiter anständig bezahlen will." Dies könne aber kein Ersatz für eine "klare gesetzliche Regelung" sein.

Angesichts der geplanten schärferen Regeln für die Fleischindustrie hatte die Branche am Wochenende angekündigt, bald einen flächendeckenden Tarifvertrag aushandeln zu wollen. Darin sollten unter anderem Fragen wie Mindestlohn, Wohnunterbringung der Arbeiter sowie der mögliche Einsatz von Leiharbeitern geklärt werden.

Nach Corona-Ausbrüchen unter Werkarbeitern in der Fleischindustrie hatte das Bundeskabinett Ende Juli die geplanten schärferen Regeln auf den Weg gebracht. Heils Gesetzentwurf sieht vor, dass in größeren Betrieben der Branche ab dem 1. Januar 2021 im Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werkvertragsarbeiter und ab 1. April 2021 auch keine Leiharbeiter mehr beschäftigt werden dürfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit maximal 49 Mitarbeitern. Die Fleischindustrie hat das geplante Gesetz wiederholt kritisiert.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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