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Hartz IV: Regierung will Sanktionen aussetzen


Keine Leistungskürzung mehr
Regierung will Hartz-IV-Sanktionen aussetzen

Von dpa
16.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Hubertus Heil: Der Arbeitsminister hofft, bis Ende des Jahres das Hartz-IV-System ablösen zu können.Vergrößern des BildesHubertus Heil: Der Arbeitsminister hofft, bis Ende des Jahres das Hartz-IV-System ablösen zu können. (Quelle: photothek.de/imago-images-bilder)
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Bei Pflichtverletzung erhalten Hartz-IV-Empfänger bisher als Konsequenz weniger Geld. Das ist teils verfassungswidrig, so ein Urteil von 2019. Nun reagiert die Bundesregierung.

Die Bundesregierung will die Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher bei Pflichtverletzung bis Ende des Jahres aussetzen. Das geht aus einem an diesem Mittwoch gefassten Beschluss des Bundeskabinetts zu einem sogenannten "Sanktionsmoratorium" hervor. Es handelt sich dabei den Angaben zufolge um eine Übergangslösung bis zur Einführung des im Koalitionsvertrag geregelten Bürgergelds.

Der Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium sieht vor, dass Arbeitssuchenden in der Grundsicherung im Falle von Pflichtverletzungen bis zum 31. Dezember grundsätzlich keine Sanktionen mehr drohen sollen. Mit einer Ausnahme: Wer ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen im Jobcenter erscheint, muss, wie bisher auch, weiterhin mit leistungsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen

In allen anderen Fällen von Pflichtverletzungen – etwa bei fehlenden Nachweisen von Bewerbungen auf Arbeitsstellen oder bei der Weigerung, eine "zumutbare Arbeit" aufzunehmen – soll das Moratorium greifen und damit keine Sanktionen mehr fällig werden.

Wann die Regelung genau in Kraft tritt, ist indes noch unklar. Der Gesetzentwurf soll aber, wie es in dem Dokument heißt, als "besonders eilbedürftig" behandelt werden. Angestrebt wird demnach, dass die Regelung bis zum 1. Juli dieses Jahres wirksam wird.

Reaktion auf Urteil des Verfassungsgerichts

Hintergrund des Moratoriums ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019. Die Richter in Karlsruhe hatten damals entschieden, dass nicht alle Sanktionsregelungen in der Grundsicherung verhältnismäßig seien und es bis zu einer gesetzlichen Neuregelung einer Übergangslösung bedürfe.

Die gesetzliche Neuregelung ist das von den Koalitionsparteien angestrebte Bürgergeld. "Danach wird das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes neu regeln", heißt es dazu aus dem Arbeitsministerium. Mit dem Bürgergeld will die Koalition Hartz IV ersetzen. Zum Zeitplan für die Einführung des neuen Systems hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kürzlich einen Bundestagsbeschluss noch in diesem Jahr in Aussicht gestellt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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