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Hessen: NPD-Politiker Jagsch wird in Kommunalamt gewählt – zum zweiten Mal


Bereits 2016 – einstimmig
NPD-Mann nicht zum ersten Mal in Kommunalamt gewählt

Von dpa
Aktualisiert am 11.09.2019Lesedauer: 1 Min.
Stefan Jagsch ist Ortsvorsteher von Waldsiedlung, einem Ortsteil im hessischen Altenstadt: Es ist nicht das erste kommunale Amt, in das der NPD-Politiker gewählt wurde – von Mitgliedern anderer Parteien.Vergrößern des BildesStefan Jagsch ist Ortsvorsteher von Waldsiedlung, einem Ortsteil im hessischen Altenstadt: Es ist nicht das erste kommunale Amt, in das der NPD-Politiker gewählt wurde – von Mitgliedern anderer Parteien. (Quelle: dpa-bilder)
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Ein NPD-Mann wird in Hessen zum Ortsvorsteher gewählt – mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP. Es ist nicht das erste Mal, dass Stefan Jagsch in ein kommunales Amt gewählt wurde.

Der NPD-Politiker Stefan Jagsch ist mit der Bestimmung zum Ortsvorsteher in der vergangenen Woche im hessischen Altenstadt nicht zum ersten Mal in ein kommunales Amt gewählt worden. Bereits bei der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung von Altenstadt am 15. April 2016 wurde Jagsch neben drei weiteren Kandidaten von CDU, Grünen und Freien Wählern "einstimmig bei zwei Enthaltungen in offener Abstimmung" zu stellvertretenden Vorsitzenden des kommunalen Parlaments gewählt, wie aus einer Niederschrift der Sitzung hervorgeht. Zuerst hatte der Hessische Rundfunk am Mittwoch darüber berichtet.

Jagsch wurde bei der Wahl 2016 zum vierten stellvertretenden Vorsitzenden des Gemeindeparlaments gewählt. Auch die Abstimmung über die Reihenfolge der Stellvertreter fiel demnach in der Gemeindevertretung einstimmig aus.


Die einstimmige Wahl Jagschs zum Ortsvorsteher der Waldsiedlung, eines Ortsteils von Altenstadt im hessischen Wetteraukreis, durch Vertreter von SPD, CDU und FDP hatte zuletzt Empörung ausgelöst. Parteien und kommunale Spitzenverbände verurteilten die Wahl.

SPD, CDU und FDP in Altenstadt beantragten inzwischen Jagschs Abwahl. Die Initiative geht laut einer Erklärung von zwei Ortsbeiratsmitgliedern von SPD und CDU aus, die bei der Wahl Jagschs entschuldigt abwesend waren.

Die NPD wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuft. Zugleich lehnte das Gericht 2017 ein Verbot der Partei mit Verweis auf ihre geringe Bedeutung ab.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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