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Corona-Gipfel: Das sind die Forderungen der Unionsländer


Beratungen mit Merkel und Scholz
Das sind die Forderungen der Unionsländer beim Corona-Gipfel

Von dpa
Aktualisiert am 30.11.2021Lesedauer: 2 Min.
Markus Söder: Der bayerische Ministerpräsident hatte zuletzt Forderungen nach einer bundeseinheitlichen Lösung im Kampf der Corona-Pandemie bekräftigt.Vergrößern des BildesMarkus Söder: Der bayerische Ministerpräsident hatte zuletzt Forderungen nach einer bundeseinheitlichen Lösung im Kampf gegen die Corona-Pandemie bekräftigt. (Quelle: Emmanuele Contini/imago-images-bilder)
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Erneut beraten sich an diesem Dienstag die Länderchefs mit Kanzlerin Merkel. Nun haben die unionsgeführten Länder einige Vorschläge bekräftigt. Der Ausgang des Treffens ist unklar.

Die unionsgeführten Länder sowie Baden-Württemberg dringen auf konkrete Mindestbeschlüsse bei den Beratungen mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem voraussichtlichen Nachfolger Olaf Scholz (SPD) zur Corona-Pandemie. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur verständigten sich die sogenannten B-Länder vor den Beratungen an diesem Dienstag auf einen fünf Punkte umfassenden Forderungskatalog mit Schutzmaßnahmen.


Nach dem der dpa vorliegenden Beschlussentwurf mit Stand 30. November sollen sich ungeimpfte Menschen künftig nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen treffen dürfen. Geimpfte, Genesene sowie Kinder unter zwölf Jahren würden bei der Gesamtpersonenzahl nicht mitgezählt. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft würden als ein Hausstand gelten, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz hätten.

Klubs und Diskotheken sollen nach den Vorstellungen der B-Länder geschlossen werden. Bei Großveranstaltungen dürfe die Kapazität nur zu einem Drittel ausgelastet werden. Schleswig-Holstein will diese Regeln abhängig von Inzidenzen gestalten.

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Unklar war vor den Beratungen, ob es überhaupt Beschlüsse geben wird. Teilweise gelten die Forderungen bereits in einzelnen Ländern oder Regionen, etwa Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen.

Für den Fall, dass der Bundestag die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht erneut feststellt, bitten die unionsgeführten Länder den Bund, bis zum 10. Dezember das Infektionsschutzgesetz so anzupassen, dass ihnen bestimmte Maßnahmen vollumfänglich und über den 15. Dezember hinaus zur Verfügung stehen. In Gebieten mit einer außerordentlich hohen Sieben-Tages-Inzidenz sollten über die genannten Mindestmaßnahmen hinausgehende Beschränkungen ergriffen werden können.

Impfpflicht soll zügig kommen

Außerdem bitten die B-Länder die Bundesregierung, die Vorbereitung einer allgemeinen Impfpflicht zügig einzuleiten. Die in der Bund-Länder-Runde am 18. November beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern zum Schutz besonders gefährdeter Personen müsse noch in diesem Jahr in Kraft treten.

"Wir brauchen einheitliche Maßnahmen als Mindestschutz in ganz Deutschland, um Kontakte deutlich zu reduzieren und die Menschen im Land zu schützen", twitterte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), der auch Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ist. "Wir waren in der Bekämpfung der Pandemie immer gemeinsam am stärksten." Daher sei es wichtig, dass heute im Bund-Länder-Kreis beraten werde. "Vor allem aber brauchen wir zügig konkrete Ergebnisse."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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