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Urteil: Schwesig darf CDU-Politiker Aussage über Nord Stream nicht verbieten


Klage wegen Aussagen bei "Markus Lanz"
Schwesig scheitert im Rechtsstreit mit CDU-Politiker

Von dpa
Aktualisiert am 23.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Manuela Schwesig (Archivbild): Im Rechtsstreit um Aussagen bei "Markus Lanz" musste sich eine Schlappe einstecken.Vergrößern des BildesManuela Schwesig (Archivbild): Im Rechtsstreit um Aussagen bei "Markus Lanz" musste sie eine Schlappe einstecken. (Quelle: imago-images-bilder)
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Manuela Schwesig hatte einem Hamburger CDU-Politiker eine Unterlassungserklärung geschickt. Es ging um Aussagen in einer Talkshow über Nord Stream 2. Nun hat die Ministerpräsidentin eine Schlappe erlitten.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) ist im ersten Anlauf damit gescheitert, per Unterlassungsverfügung dem Hamburger CDU-Vorsitzenden Christoph Ploß eine Aussage über ihre vermeintliche Haltung zur Ostseepipeline Nord Stream 2 und zu Russland verbieten zu lassen. Im Eilverfahren lehnte das Landgericht Hamburg am Dienstag einen Antrag dazu ab.

Regierungssprecher Andreas Timm bestätigte am Abend, dass ein solcher Beschluss ergangen ist. Die Begründung des Gerichts werde geprüft und dann entschieden, ob dagegen Beschwerde eingelegt wird. Der Weg vor das Oberlandesgericht steht Schwesig offen. Zuvor hatte das Rechtsmagazin "Legal Tribune Online" über die Ablehnung des Antrags berichtet (Az.: 324 O 53/22).

Schwesig hatte sich durch eine Verbal-Attacke des CDU-Politikers in der ZDF-Talkshow "Markus Lanz" Anfang Februar in ihren Rechten verletzt gesehen. Mit Blick auf die Gasleitung Nord Stream 2 hatte Ploß behauptet, dass Schwesig zur russischen Aggression gegenüber der Ukraine sage: "Diese Völkerrechtsverletzungen, die interessieren mich nicht. Hauptsache, die Pipeline kommt in Betrieb."

Schwesig bestritt, eine solche Aussage gemacht zu haben und war juristisch gegen Ploß vorgegangen. In einer Abmahnung wurde er von Schwesigs Anwälten zur Unterlassung der Äußerung aufgefordert. Weil Ploß dem nicht nachkommen wollte, ging der Streit vor Gericht.

So sollen die Richter die Äußerungen bewertet haben

Wie "Legal Tribune Online" unter Berufung auf einen Sprecher des Gerichts berichtete, werteten die Richter die Äußerung von Ploß in ihrem Kontext nicht als Wiedergabe eines Zitats Schwesigs, sondern als zugespitzte politische Meinungsäußerung. In seinem Redebeitrag habe Ploß die Formulierung, jemand sage etwas, nicht nur mit Blick auf Schwesig, sondern auch bezogen auf Bundeskanzler Olaf Scholz verwendet.

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Schon daran werde deutlich, dass es sich um ein Stilmittel handele, um politische Positionen zusammenzufassen, und nicht um eine wörtliche Wiedergabe, hieß es. Zudem lägen für die Meinungsäußerung auch hinreichende Anknüpfungstatsachen vor, denn Schwesig habe eine zügige Inbetriebnahme der Gaspipeline in öffentlichen Äußerungen befürwortet.

Nach der Eskalation im Ukraine-Konflikt legte die Bundesregierung am Dienstag die umstrittene Pipeline Nord Stream 2 auf Eis. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sprach von einer grundlegend anderen Lage. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte, die Genehmigung für Nord Stream 2 sei vorerst gestoppt worden. Die geopolitische Lage mache eine Neubewertung des Projektes zwingend erforderlich. Der Haltung der Bundesregierung schloss sich auch Schwesig via Twitter an.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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