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Bundestag: Gerhard Schröder wehrt sich gegen Entzug von Büro und Mitarbeitern


Anwaltsschreiben an Bundestag
Schröder wehrt sich gegen Entzug von Büro und Mitarbeitern

Von afp, t-online, sje

Aktualisiert am 16.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Gerhard Schröder: Der Anwalt des Alt-Bundeskanzlers wendet sich an den Haushaltsausschuss des Bundestags.Vergrößern des BildesGerhard Schröder: Der Anwalt des Alt-Bundeskanzlers wendet sich an den Haushaltsausschuss des Bundestags. (Quelle: Jens Schicke/imago-images-bilder)
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Die Entscheidung des Bundestags, Büro und Mitarbeiter zu streichen, sei "rechts- und verfassungswidrig": Mit einem scharfen Schreiben hat sich Ex-Kanzler Gerhard Schröder an den Haushaltsausschuss gewandt. Droht eine Klage?

Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) wehrt sich Medienberichten zufolge gegen den Beschluss des Bundestages, ihm Büro und Mitarbeiterstellen zu streichen. Schröders Rechtsanwalt habe sich diesbezüglich mit einem Schreiben an den Vorsitzendenden des Haushaltsausschusses des Bundestags, Helge Braun (CDU), gewandt, berichten die "Bild" und die "Süddeutsche Zeitung". Erbeten werde ein "prüffähiger und damit rechtsmittelfähiger Bescheid".

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Das zweiseitige Schreiben verweise auf einen Beschluss des Bundestags aus dem Jahr 2012, wonach Schröder Bundestagsbüros und vier Mitarbeiter "aufgabenunabhängig" und auf "Lebenszeit festgeschrieben" worden seien, hieß es. Dass sein Büro durch einen Beschluss des Haushaltsausschusses vom Mai nun "ruhend gestellt" und die Mitarbeiterstellen "abgewickelt werden", sei "rechts- und verfassungswidrig", zitierte "Bild" aus dem Schreiben.

Bereits Ende Mai war bekannt geworden, dass Schröder die Privilegien-Streichung juristisch überprüfen lassen will. Sein Anwalt wollte sich damals jedoch nicht zu Details äußern.

"Öffentliche 'Hetzjagd'"

Eine gerichtliche Klärung stehe "trotz der mittlerweile nicht mehr hinnehmbaren öffentlichen 'Hetzjagd' für Herrn Bundeskanzler a.D. nicht mehr 'an vorderster Front'", heiße es in dem Schreiben, so die "Süddeutsche". Weiter hieß es, der Anwalt habe Braun um ein Gespräch gebeten, um "eine für alle Seiten annehmbare Regelung 'auf Augenhöhe' erreichen zu können".

Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet jedoch, einige Bundestagsabgeordnete würden befürchten, dass der Wille zu einer einvernehmlichen Lösung nur vorgeschoben sei. Demnach wolle Schröder durch den geforderten "prüffähigen Bericht" zu Dokumenten kommen, die ihm bei einer Klage helfen könnten.

Dem Anwaltsschreiben zufolge habe Schröder erst über die Medien von der Entscheidung des Ausschusses erfahren. Als Grund für diese sei genannt worden, dass der Ex-Bundeskanzler keine "fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt" mehr vornehme. Der Anwalt kritisiere in seinem Schreiben jedoch, dass den Berichten nicht zu entnehmen sei, welche Tätigkeiten Schröders festzustellen seien, um zu einem solchen Schluss zu kommen, zitiert die "Süddeutsche Zeitung".

Schröder wegen Russland-Tätigkeiten in der Kritik

Schröder steht seit Monaten wegen der Fortsetzung seiner Tätigkeiten für russische Energiekonzerne trotz des Ukraine-Kriegs in der Kritik. In der SPD läuft ein Parteiordnungsverfahren gegen den Altkanzler, das bis zum Parteiausschluss führen kann.

Schröder hatte dann im Mai entschieden, seinen Posten beim russischen Ölkonzern Rosneft aufzugeben. Kurz darauf erklärte der Altkanzler zudem, er habe "schon vor längerer Zeit" auf einen ihm angebotenen Aufsichtsratsposten beim Gaskonzern Gazprom verzichtet.

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