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Prozess um Mord an Studentin in Freiburg beginnt


Mord an Studentin
Prozess gegen Husein K. beginnt in Freiburg

Von afp
01.09.2017Lesedauer: 2 Min.
Hussein K. wird wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung vor dem Landgericht in Freiburg angeklagt.Vergrößern des BildesHussein K. wird wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung vor dem Landgericht in Freiburg angeklagt. (Quelle: Archiv/Patrick Seeger/dpa-bilder)
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Der Prozess gegen den mutmaßlich aus Afghanistan stammenden Verdächtigen Hussein K. beginnt am Dienstag – ihm werden Mord und schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Der Flüchtlingsstatus des Tatverdächtigen sorgte für besondere Aufregung in der Bevölkerung.

Er soll in der Nacht zum 16. Oktober laut Staatsanwaltschaft Maria L. angegriffen, gewürgt und vergewaltigt haben. Danach soll er sein bewusstloses Opfer in dem Fluss Dreisam abgelegt haben, wo sie ertrunken sei. Die Anklage wirft Husein K. deshalb vor, dass er die junge Frau "heimtückisch und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" getötet habe.

Tatverdächtiger vorbestraft wegen versuchten Mordes

Nach seiner Festnahme sorgte bundesweit vor allem aber für Aufregung, dass der Tatverdächtige sich Ende 2015 in Deutschland als Asylbewerber registrieren ließ und unmittelbar davor in Griechenland vorzeitig aus einer Haft entlassen worden war. Diese verbüßte er dort wegen versuchten Mordes an einer Frau. Erregte Debatten über die Flüchtlingspolitik und internationale Zusammenarbeit waren die Folgen.

Nun beginnt am Dienstag vor dem Landgericht die juristische Aufarbeitung des Falls. Verhandelt wird vor der Jugendkammer des Gerichts. Das genaue Alter des Angeklagten ist allerdings unklar. Er selbst gab dies mit 17 Jahren an, nach Überzeugung des Gerichts war er zum Tatzeitpunkt mindestens 19 Jahre alt. Er gilt damit juristisch auf jeden Fall als Heranwachsender, weshalb öffentlich verhandelt werden soll. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits erwachsen war.

Alter des Angeklagten spielt eine entscheidende Rolle

Das Alter des Angeklagten dürfte in dem Prozess eine entscheidende Rolle spielen, weil das mögliche Strafmaß davon abhängt. Auch Heranwachsende, die schon 18, aber noch nicht 21 Jahre alt sind, können nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Dafür muss das Gericht zu der Auffassung kommen, dass ein Angeklagter zur Tatzeit nach seiner Entwicklung einem Jugendlichen gleichstand.

Welches Recht angewendet wird, hat jedenfalls erheblichen Einfluss auf den Strafrahmen. Im Erwachsenenstrafrecht steht auf Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe, im Jugendstrafrecht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren oder bei Heranwachsenden bei einer besonderen Schwere der Schuld von 15 Jahren.

Eltern treten als Nebenkläger auf

Die Eltern von Maria L. sind Nebenkläger in dem Verfahren. Sie wollten ihren Beitrag leisten, "dass der Rechtsstaat die Tat an unserer Tochter vollständig aufklärt und angemessen ahndet", erklärten sie über ihren Anwalt "Focus Online".

Zur Tat, zum Angeklagten und zur Diskussion über Kriminalität von Flüchtlingen wollen sie sich demnach nicht äußern. Unklar ist auch, ob sie am Dienstag oder an anderen Verhandlungstagen im Gerichtssaal sitzen werden. Bis Mitte November ist der Prozess bereits terminiert, 45 Zeugen und zehn Sachverständige sind geladen.

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