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Berlin: 29-Jähriger mordete aus Frust – lebenslange Haft


Parkplatz als Tatort
Union-Fan aus Frust ermordet: Lebenslange Haft für 29-Jährigen

Von dpa
15.01.2020Lesedauer: 2 Min.
Trauerfeier am Tatort: Der Mord an dem Fan des 1. FC Union hatte eine Welle der Solidarität unter den Berliner Fußballfans ausgelöst (Archivbild).Vergrößern des BildesTrauerfeier am Tatort: Der Mord an dem Fan des 1. FC Union hatte eine Welle der Solidarität unter den Berliner Fußballfans ausgelöst (Archivbild). (Quelle: Matthias Koch/imago-images-bilder)
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Im Februar 2019 hatte ein 29-Jähriger einen 19-Jährigen auf einem Supermarkt-Parkplatz in Berlin erstochen. Jetzt wurde der Täter zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Er mordete wohl aus Frust.

Elf Monate nach einem tödlichen Messerangriff auf einen 19-Jährigen auf einem Supermarkt-Parkplatz in Berlin ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 29-Jährigen am Dienstag des Mordes schuldig. Es sei ihm bei der Tat im Februar 2019 darum gegangen, Frust abzureagieren. Der 19-Jährige habe auf Beleidigungen des ihm fremden Mannes nicht reagiert und "eigentlich alles richtig gemacht". Er wurde durch einen Stich in Höhe des Herzens tödlich getroffen.

Bei dem zufälligen Zusammentreffen im Februar 2019 in Berlin-Prenzlauer Berg habe der Jüngere der beiden "von der ersten bis zur letzten Sekunde" nichts anderes getan als zu deeskalieren und sich zu schützen. Der Angeklagte habe hingegen Streit gesucht. "Er wollte Dampf ablassen", sagte der Vorsitzende Richter. Der 29-Jährige sei seit längerem unzufrieden mit seinen Lebensumständen gewesen. Diese seien von Drogen, Alkohol und Perspektivlosigkeit geprägt gewesen. Er sei "sehr frustriert" gewesen.

Opfer in Abwehrhaltung

Der deutsche 19-Jährige, der in der Altenpflege gearbeitet haben und Fan des Berliner Fußballvereins 1. FC Union gewesen sein soll, war mit einem Bekannten unterwegs, als beide auf einem Parkplatz auf den aus Rumänien stammenden Angeklagten trafen. Nach Beleidigungen schubste dieser nach Darstellung des Gerichts den 19-Jährigen. Der Attackierte habe die Arme in Abwehrhaltung genommen und nicht zurückgeschlagen. Kurz darauf sei es dann zu dem Messerangriff gekommen.

Das Gericht ging von einem bedingten Tötungsvorsatz aus. Der Angeklagte hatte eine Tötungsabsicht zurückgewiesen. Seine Verteidiger plädierten auf einen Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht folgte im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts. Die Version des Angeklagten, es habe wechselseitige Beleidigungen gegeben, sei widerlegt. Seine damalige Alkoholisierung führe nicht zu einer verminderten Schuldfähigkeit.

Der 29-Jährige wurde zudem verurteilt, den Eltern des Getöteten ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 70.000 Euro zu zahlen. Die Richter ordneten außerdem an, dass der Angeklagte wegen seiner Alkoholprobleme zunächst in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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