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Mordfall Susanna: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Ali B.


Lebenslange Haftstrafe
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Mordfall Susanna

Von dpa, afp, mja

Aktualisiert am 12.05.2020Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte Ali B. im Mordprozess um die getötete Susanna (Archivbild): Der Bundesgerichtshof stellte jetzt klar, dass die lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten rechtskräftig sei.Vergrößern des BildesDer Angeklagte Ali B. im Mordprozess um die getötete Susanna (Archivbild): Der Bundesgerichtshof stellte jetzt klar, dass die lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten rechtskräftig sei. (Quelle: imago-images-bilder)
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Ali B. muss für den Mord an der Schülerin Susanna lebenslang ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Das zuvor ergangene Urteil ist rechtskräftig.

Das Urteil gegen Ali B. wegen des Mordes an der Mainzer Schülerin Susanna ist rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe entschieden. B. war zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Das Landgericht Wiesbaden hatte es im Prozess im Sommer 2019 als erwiesen angesehen, dass der zur Tatzeit 21-Jährige die sieben Jahre jüngere Susanna vor mehr als zwei Jahren in einem Waldgebiet in der Nähe des Wiesbadener Stadtteils Erbenheim vergewaltigt und ermordet hat.

Die Behauptung, es habe einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gegeben, sei unglaubwürdig. Ali B. habe "mit enormer Beharrlichkeit und tödlicher Konsequenz" sein Interesse an Susanna verfolgt und versucht, die Schülerin in der gemeinsamen Freundesgruppe zu isolieren.

B. hatte die Tat gestanden

Das Landgericht stellte in seinem Urteil zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Es entschied auch, die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach dem Ende der Haftzeit vorzubehalten. B. hatte im Prozess gestanden, Susanna im Mai 2018 an einem Bahndamm nahe Wiesbaden erwürgt und verscharrt zu haben. Eine Vergewaltigung stritt er hingegen ab.

Der Fall hatte auch deshalb bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil es sich bei B. um einen abgelehnten Asylbewerber handelte. Nach der Tat sprach sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dafür aus, Menschen ohne Bleiberecht konsequenter abzuschieben.

B. setzte sich nach der Tat mit seiner Familie in die Kurdengebiete im Nordirak ab, wo er von Sicherheitskräften festgenommen wurde. In einem zweiten Prozess verurteilte das Landgericht Wiesbaden B. im Oktober wegen der Vergewaltigung einer Elfjährigen zu siebeneinhalb Jahren Haft.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP, dpa
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