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Israel-Gaza-Krieg: Mutter muss Baby nach Israel zurückbringen


Das Land sei sicher genug
Mutter muss Baby nach Israel zurückbringen

Von afp
28.05.2024Lesedauer: 2 Min.
Skulptur der Justitia (Symbolbild): Das Oberlandesgericht bestätigte, dass eine Mutter sich der internationalen Kindesentführung schuldig machte.Vergrößern des BildesSkulptur der Justitia (Symbolbild): Das Oberlandesgericht bestätigte, dass eine Mutter sich der internationalen Kindesentführung schuldig machte. (Quelle: IMAGO/Schoening/imago-images-bilder)
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Eine Mutter, die ihr Baby ohne Zustimmung des Vaters aus Israel nach Deutschland gebracht hat, muss diesen Schritt nun rückgängig machen. Dies entschied das Oberlandesgericht Stuttgart.

Eine Mutter, die ihr Kind ohne Zustimmung des Vaters von Israel nach Deutschland gebracht hat, muss das Kind nun zurück nach Israel bringen. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart in der vergangenen Woche entschieden und bekräftigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart.

Die Frau war am 6. Februar mit ihrer einjährigen Tochter unbemerkt aus Israel nach Deutschland geflogen. Das Kind, das im Jahr 2023 im israelischen Haifa geboren wurde, lebte bisher bei beiden Elternteilen, die miteinander verheiratet sind. Nach israelischem Recht haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht.

Internationale Kindesentführung

Als der Vater das Verschwinden seiner Frau und Tochter feststellte, konnte er sie in Reutlingen (Baden-Württemberg) auffinden. Daraufhin stellte er einen Rückführungsantrag in Israel auf Grundlage des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung.

Die Mutter versuchte, sich gegen eine Rückführung ihres Kindes zu wehren. Sie argumentierte vor Gericht, dass in Israel die Gefahr von Massakern und Attentaten bestünde, besonders nach dem Angriff auf das iranische Botschaftsgelände in Syrien. Sie befürchte eine Eskalation des Nahostkonflikts und somit eine ernsthafte Gefährdung für ihre Tochter.

Die Sicherheitslage in Israel sei keine schwerwiegende Gefahr

Das Oberlandesgericht Stuttgart jedoch wies diese Argumente der Mutter zurück. Es sah nicht genügend Beweise für eine konkrete Gefährdung des Kindes durch die Sicherheitslage in Israel: "Aus Sicht des Oberlandesgerichts wurde nicht nachgewiesen, dass sich aus der derzeitigen Sicherheitslage in Israel eine schwerwiegende Gefahr für einen solchen Schaden ergibt. Eine konkrete Gefährdung sei nicht festgestellt worden."

Dabei betonte das Gericht auch, dass die Sicherheitslage in Israel schon seit langer Zeit angespannt sei und sich beide Elternteile im Jahr 2020 bewusst für einen Aufenthalt dort entschieden hätten. Die Mutter hat nun zwei Wochen Zeit, das Kind zurück nach Israel zu bringen.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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