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15-Jähriger zu "sensibel" für Schule: Eltern sollen Zwangsgeld zahlen


Hochsensibel und hochbegabt
Eltern von Schulverweigerer vor Gericht

t-online, Kim Charleen Pohlmann

19.11.2017Lesedauer: 2 Min.
Eltern eines 15-jährigen Schülers aus Münster wollen ihren hochsensiblen Sohn nicht zum Schulbesuch zwingen. Nun droht ihnen ein Zwangsgeld.Vergrößern des BildesEltern eines 15-jährigen Schülers aus Münster wollen ihren hochsensiblen Sohn nicht zum Schulbesuch zwingen. Nun droht ihnen ein Zwangsgeld. (Quelle: Armin Weigel/dpa-bilder)
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Ein 15-jähriger Schüler aus Münster weigert sich seit Jahren, zur Schule zu gehen. Laut Schulamtsärztin ist der Junge hochsensibel und hochbegabt. Zwingen wollen die Eltern ihren Sohn zum Schulbesuch deshalb nicht – ein Zwangsgeld droht. Der Fall wird nun am Verwaltungsgericht Münster verhandelt.

Im vergangenen Jahr hat der Junge regulär die achte Klasse besuchen müssen, der Gesamtschüler verweigert jedoch bereits seit der ersten Klasse den regelmäßigen Schulbesuch. Seine Eltern wollen ihn, wie die „Westfälischen Nachrichten“ berichten, nicht unter Druck setzen: „Was machen Sie denn mit einem Kind, das nachts weint und wimmert und sagt, es wäre lieber tot als zur Schule zu müssen?“, rechtfertigt die Mutter sich vor dem Verwaltungsgericht Münster.

Dennoch sind die Behörden der Ansicht, dass die Eltern dazu verpflichtet seien, das Kind zur Schule zu schicken. Daran ändere auch ein Gutachten nichts, dass dem Jungen einen „altersentsprechenden Wissensstand und soziale Kompetenz“ bescheinigt.

Amtsärztin warnt vor zu viel Druck

Nach Aussagen der Mutter hat der Zwang zum Schulbesuch bei dem Jungen körperliche Auswirkungen wie einen schweren Hautausschlag. Eine Schulamtsärztin habe dem Schüler nach Angaben der Mutter eine Hochsensibilität sowie eine Hochbegabung bescheinigt. Sie warnte zudem davor, den Jungen unter Druck zu setzen, da dies Suizidgedanken bestärken könne.

Der Rechtsanwalt der Eltern wies darauf hin, dass der Vater des Jungen durch eine psychische Erkrankung nicht in der Lage sei, den Schulbesuch des Sohnes gewährleisten zu können. Zudem gab er zu Bedenken, ob Erziehung mit rechtlichen Mitteln durchgesetzt werden sollte. Mit einem Zwangsgeld sei das Problem nicht gelöst. Vielmehr sei das Familiengericht gefragt, sollte das Gericht zu dem Entschluss kommen, die Eltern hätten in ihrer Erziehungskompetenz versagt.

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