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CSU-Politiker Michael Kuffer prellte Rechnung für Wahlkampagne


Obwohl er Hunderttausende Euro dazuverdiente
CSU-Abgeordneter prellte Rechnung für Wahlkampagne

  • Jonas Mueller-Töwe
Von Jonas Mueller-Töwe

03.09.2021Lesedauer: 2 Min.
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Michael Kuffer (CSU) bei einer Plenarsitzung in Berlin: Er verdiente als Abgeordneter mindestens 639.000 Euro nebenbei.Vergrößern des Bildes
Michael Kuffer (CSU) bei einer Plenarsitzung in Berlin: Er verdiente als Abgeordneter mindestens 639.000 Euro nebenbei. (Quelle: imago-images-bilder)

Michael Kuffer sieht sich als "Mann mit Ecken und Kanten" und will erneut in den Bundestag. Doch Recherchen ergeben: Der CSU-Abgeordnete ist offenbar auch ein Mann mit loser Zahlungsmoral.

Als "Sicherheitspraktiker" trat er auf, als "Kurshalter" bewarb er sich, mit "Law and Order" wollte er in den Bundestag, denn "Politik braucht Typen": Michael Kuffer ließ markige Sprüche auf seine Plakate und Flugzettel zur Bundestagswahl drucken, als er 2017 im Wahlkreis München-Süd kandidierte. Mit der Kampagne zog er ins deutsche Parlament ein. Der finanzpolitische Sprecher der CSU-Fraktion in München wurde Bundestagsabgeordneter. Im aktuellen Wahlkampf will er sein Direktmandat verteidigen.

Die Rechnung und das Urteil

Pikant: Nach Kuffers damaligem Wahlerfolg blieb die von ihm mit der Kampagne beauftragte Werbeagentur jahrelang auf einer Rechnung in fünfstelliger Höhe sitzen. Das geht aus Recherchen von t-online und "Abgeordnetenwatch" hervor, anwaltliche Schreiben belegen einen Rechtsstreit ums Honorar wegen Teilleistungen. Während Kuffer als Bundestagsabgeordneter monatlich rund 10.000 Euro Diät bezog und über Nebentätigkeiten als Anwalt und Steuerberater weitere Hunderttausende Euro verdiente, musste die renommierte Agentur, die seine Plakate und Flyer gestaltete, vor Gericht ziehen.

Das Landgericht München I gab der Klage im Oktober 2020 in Form eines Versäumnisurteils vollumfänglich statt, wie eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage bestätigte. Kuffer wurde verpflichtet, der Werbeagentur fast 29.000 Euro zu zahlen. Einen "vollstreckbaren Titel" nennen das Juristen. Ein solches Urteil ermöglicht im Ernstfall eine Zwangsvollstreckung. Weder die Werbeagentur noch Kuffer wollten sich auf Anfrage öffentlich zu den Vorgängen äußern.

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Doch nicht nur gegenüber der Agentur, die seine Kampagne verantwortete, blieb Kuffer säumig. Auch die Anwaltskanzlei, die ihn im Rechtsstreit mit der Agentur vertrat, fürchtete offenbar um ihr Honorar. Inmitten des Verfahrens vor dem Landgericht legte die Kanzlei das Mandat nieder – aufgrund damals offener Forderungen, wie der Schriftverkehr belegt, der t-online und "Abgeordnetenwatch" vorliegt. Kuffer lehnte auf Anfrage eine öffentliche Stellungnahme auch zu diesem Vorgang ab. Die Kanzlei reagierte nicht. Heute ist die Rechnung nach Informationen von t-online allerdings beglichen. Angeblich handelte es sich um ein Missverständnis aufgrund eines Adressfehlers.

Nebeneinkünfte: mindestens 639.000 Euro

Zusätzlich heikel machen Kuffers damals unbezahlte Rechnungen seine Nebeneinkünfte als Bundestagsabgeordneter: Nachdem t-online und "Abgeordnetenwatch" im März über mögliche Interessenkonflikte zwischen politischem Mandat und Nebentätigkeiten berichteten, veröffentlichte die Bundestagsverwaltung Anfang August nachträglich zahlreiche Nebentätigkeiten und Einkünfte des CSU-Politikers. Demnach verdiente Kuffer in den vergangenen vier Jahren mindestens 639.000 Euro neben seinen Diäten hinzu.

Dass Nebeneinkünfte mit einem Verzug von mehreren Jahren veröffentlicht werden, ist ungewöhnlich. Nach den Verhaltensregeln des Bundestags müssen Abgeordnete ihre Einkünfte spätestens drei Monate nach Zufluss beim Bundestagspräsidenten anzeigen. Dann werden sie auf der Parlamentsseite veröffentlicht. Warum erschienen Kuffers Nebeneinkünfte erst jetzt?

Der Abgeordnete gab darauf am Freitag keine konkrete Antwort. Aus seinem Schreiben dürfen t-online und "Abgeordnetenwatch" nicht zitieren. Stattdessen verwies Kuffer auf die Bundestagsverwaltung – die wiederum auf sein Abgeordnetenbüro verweist. Man könne lediglich sagen, dass Kuffer "für den Zeitraum 2018 bis 2020, beginnend bereits im Januar 2018, Angaben gemacht" habe. Ohne Kuffers Einverständnis dürfe man keine weiteren Auskünfte erteilen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
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