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Neuer Mindestlohn: Das ändert sich jetzt für Minijobber


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Neuer Mindestlohn: Das ändert sich für Mini- und Midijobber

t-online, se

Aktualisiert am 03.10.2022Lesedauer: 3 Min.
Seit 2013 gilt für Minijobs die 450-Euro-Grenze.Vergrößern des BildesSeit Oktober 2022 gilt für Minijobs die 520-Euro-Grenze. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Ein Nebenjob kann sich für Sie lohnen – wenn Sie unsere Tipps beachten. Denn sonst können Steuern und Abgaben den 520-Euro-Job schnell unrentabel machen.

Minijobs sind als Nebenverdienstquelle mittlerweile weit verbreitet. Seit der Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022 gilt zudem eine neue Verdienstobergrenze von 520 Euro statt 450 Euro. Es gibt allerdings einige Regeln, die Sie unbedingt beachten sollten, wenn Sie vorhaben, einen solchen Nebenjob anzunehmen.

Steuern, Sozialabgaben und Krankenversicherungen können Ihnen sonst schnell einen Strich durch die Rechnung machen. t-online erklärt Ihnen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie eine Nebentätigkeit aufnehmen möchten.

Was genau ist ein 520-Euro-Job?

Ein Minijob ist gleichbedeutend mit einer geringfügigen Beschäftigung. Oft wurde hierfür bisher der Begriff "450-Euro-Job" verwendet. Diese Bezeichnung kam daher, dass das monatliche Einkommen 450 Euro im Durchschnitt nicht überschreiten durfte (§8 SGB). Nur wenn das der Fall war, blieb die Nebentätigkeit für den Arbeitnehmer versicherungs- und lohnsteuerfrei. Die Verdienstgrenze ist inzwischen auf 520 Euro angehoben.

Da bestimmte Sonderzahlungen auf den Gesamtlohn angerechnet werden, reißen Sie die Grenze jedoch oft schneller als erwartet. Dazu gehören unter anderem sogenannte vorhersehbare Posten wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld.

Gut zu wissen: Minijobber haben auch Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Seit Oktober 2022 liegt er bei 12 Euro, eine geringfügige Beschäftigung liegt also bei einer monatlichen Anzahl von maximal rund 43 Stunden vor.

Verdienen Sie allerdings aufgrund von Mehrarbeit durch Ausfall eines Kollegen mehr Geld, wird dies nicht auf die 520 Euro angerechnet. Eine solche unvorhersehbare Überschreitung der monatlichen Verdienstgrenze ist für einen Zeitraum von bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Jahres erlaubt (bisher: drei Monate).

Das gilt auch bei einem kurzfristigen Minijob, hier kann der monatliche Verdienst ebenfalls schwanken.

Gut zu wissen: Manche Minijobs können Sie auch im Homeoffice ausüben, etwa in der Buchhaltung, als Übersetzer, Mediengestalter oder in der Videoproduktion. Oftmals bietet sich ein 520-Euro-Job aber eher nicht als Heimarbeit an.

Was ist ein Midijob?

Liegt das monatlich erzielte Arbeitsentgelt aus einer oder mehreren geringfügigen Beschäftigungen regelmäßig in der sogenannten Gleitzone zwischen insgesamt 520,01 Euro und 1.600 Euro, wird aus dem versicherungsfreien Minijob ein versicherungspflichtiger Minijob.

Der Arbeitnehmer zahlt dabei nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag, der etwa zwischen elf Prozent und 21 Prozent liegt. Ihr Arbeitgeber hingegen zahlt den vollen Beitrag. Zur Berechnung der jeweiligen Beitragsanteile können Sie den Gleitzonenrechner der Deutschen Rentenversicherung nutzen.

Wer übernimmt die Sozialversicherung beim Minijob?

Sie als Arbeitnehmer sind als Minijobber standardmäßig rentenversicherungspflichtig, haben aber eine Befreiungsmöglichkeit. Das heißt: Nur wenn Sie die Rentenversicherungsbeiträge ausdrücklich ablehnen, können Sie sich davon befreien lassen. Wer das nicht macht, muss einen Anteil von 3,6 Prozent an die Rentenversicherung abtreten. Das kann sich aber oft lohnen – für Ihre spätere Rente.

Die Abgaben für Krankenversicherung und Rentenversicherung übernimmt bei einem 520-Euro-Job der Arbeitgeber. Dabei fallen jeweils Pauschalbeträge an: 15 Prozent gehen an die Rentenversicherung – unabhängig davon, ob Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen oder nicht.

13 Prozent gehen als pauschaler Beitrag an die Krankenkasse. Zwei Prozent fallen als Pauschsteuer an, wenn das Gehalt nicht über die Lohnsteuerkarte abgerechnet wird.

Die Abgabe an die Krankenkasse entfällt, wenn der Arbeitnehmer privat krankenversichert ist. Eine zusätzliche Umlage von einem Prozent kommt als Ausgleich für Arbeitgeberanwendungen bei Krankheit und 0,39 Prozent bei Mutterschaft hinzu – auch für männliche Minijobber, die Väter werden.

Wichtig: Seit 2022 müssen Arbeitgeber die Krankenversicherung von Minijobbern nachweisen können und bei der Meldung zur Sozialversicherung anzeigen. Neben der Steuernummer müssen Arbeitgeber ab 2022 auch die Steuer-ID der Minijob-Zentrale mitteilen.

Habe ich bei einem Minijob Anspruch auf Urlaub?

Ja. So wie andere Arbeitnehmer haben Sie bei einem 520-Euro-Job einen Anspruch auf Urlaub. Wie viele Urlaubstage Ihnen in der Praxis zustehen, hängt davon ab, wie viele Tage Sie pro Woche in dem Minijob arbeiten. Die Formel für die Berechnung der Urlaubstage lautet:

(Arbeitstage pro Woche x allgemeiner Urlaubsanspruch im Unternehmen) / übliche Arbeitstage im Unternehmen = Urlaubsanspruch beim Minijob

  • Beispiel: Sie arbeiten drei Tage die Woche, im Unternehmen sind 30 Urlaubstage die Regel und es wird normalerweise fünf Tage pro Woche gearbeitet. Ihr Urlaubsanspruch in der Nebentätigkeit beträgt in diesem Fall also: (3 x 30) / 5 = 18 Tage.

Lohnt sich ein Minijob?

Das kommt darauf an. Die Kombination von Hauptberuf und einer Nebenbeschäftigung in Form eines 520-Euro-Jobs kann durchaus lohnend sein.

Ihr Hauptjob deckt dabei alle Leistungen wie Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung in vollem Umfang ab und der Minijob dient als abgabenfreier Zusatzverdienst. Die Hauptbeschäftigung wird regulär auf der Lohnsteuerkarte in den Lohnsteuerklassen eins bis fünf geführt. Für den 520-Euro-Job werden maximal zwei Prozent Pauschalsteuer fällig.

Wenn Sie noch eine dritte Beschäftigung aufnehmen, wird diese in der Steuerklasse sechs voll versicherungspflichtig.

Bevor Sie einen Nebenjob zusätzlich zu Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit aufnehmen, stellen Sie sicher, dass Ihr Hauptarbeitgeber dies erlaubt. In einigen Fällen müssen Sie eine schriftliche Genehmigung einholen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • minijob-zentrale.de
  • arbeitsrechte.de
  • Bundesagentur für Arbeit
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