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Selbstständige müssen A1-Bescheinigung online beantragen
Von dpa
Aktualisiert am 04.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Selbstständige, die im europäischen Ausland arbeiten, können weiterhin in Deutschland sozialversichert sein. (Quelle: Finn Winkler/dpa/dpa-tmn./dpa)
Berlin (dpa/tmn) - Papier ist passé: Selbstständige können die sogenannte A1-Bescheinigung seit dem 1. Januar nur noch digital beantragen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Das Portal "Sv.net" ist unter https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/ zu erreichen.
Die Bescheinigung ist nötig, wenn Selbstständige vorübergehend im europäischen Ausland, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich arbeiten. Die A1-Bescheinigung dokumentiert, dass auch während der vorübergehenden Auslandstätigkeit das deutsche Sozialversicherungsrecht Anwendung findet und sich deshalb keine Änderungen bei der Entrichtung von Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen ergeben.
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