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Anschreiben wegen BAföG-Betrug: Was passiert jetzt?

bp (CF)

Aktualisiert am 12.09.2014Lesedauer: 2 Min.
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Erreicht Sie als BAföG-Förderungsnehmer ein Anhörungsanschreiben, ist die Untersuchung wegen eines möglichen BAföG-Betrugs höchstwahrscheinlich bereits im Gange.

Anschreiben weist auf Ermittlungen hin

Seit 2001 kontrollieren die BAföG-Ämter ihre Förderungsnehmer verstärkt. Durch verschiedene Datenabgleiche, die über einen Umweg Zinserträge auf den geführten Bankkonten offenlegen, lassen sich die Vermögensverhältnisse einer Person schnell schätzen. Die meisten Kontrollen erfolgen stichprobenartig – ein konkreter Anfangsverdacht muss somit nicht vorliegen. Maßgeblich für den Förderungsgeber ist die Frage, ob der Förderungsnehmer ein Vermögen von mehr als 5.200 Euro – die Freibetragsgrenze für Singles – besitzt. Deutet das Ergebnis des Datenabgleichs darauf hin, wird dem betroffenen Förderungsnehmer ein Anhörungsanschreiben zugeschickt.


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Rückzahlungsbescheid beinhaltet eventuell Bußgeld

Im nächsten Schritt dürfen Sie sich zu den Vorwürfen äußern, bei Bedarf auch über einen Anwalt. Bei einer glaubhaften Darlegung der Umstände, die beispielsweise zu überdurchschnittlich hohen Zinserträgen auf dem eigenen Konto geführt haben, wird die Akte höchstwahrscheinlich geschlossen. Erhärtet sich der Verdacht hingegen, wird das BAföG-Amt einen Rückzahlungsbescheid erlassen. Durch diesen wird der Förderungsbewilligungsbescheid rückwirkend unwirksam.

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In dem Schriftstück wird dargelegt, wie viel unerlaubt erhaltene Förderung zurückgezahlt werden muss. Sofern vorsätzlicher BAföG-Betrug zu erahnen ist, wird obendrein noch ein Bußgeld festgesetzt. Die Behörden sind dabei erfahrungsgemäß kulant und reizen den möglichen Strafrahmen nur selten aus. An dieser Stelle sollte der Beschuldigte durch eine lückenlose Kooperation zu einer schnellen Aufklärung beitragen.

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Strafrechtliche Ahndung als letzte Instanz

Nach der Rückzahlung der Förderung sowie der Entrichtung eventuell festgesetzter Bußgelder ist der Fall für die Behörden meistens erledigt. In Fällen eines größeren Umfangs beziehungsweise bei Rahmenbedingungen, die einen ausgeprägten Betrugsvorsatz nahelegen, kann die Sache im Anschluss an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Diese unterzieht den BAföG-Betrug einer strafrechtlichen Ahndung und macht dem Beschuldigten womöglich den Prozess. Dieser kann häufig im Vorfeld durch eine Verfahrenseinstellung verhindert werden. Andernfalls können Geld- und vereinzelt sogar Freiheitsstrafen drohen.

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