Schlagzeilen
AlleAlle anzeigen

Bauen: Diesen Vertrag sollten Sie nicht unterzeichnen

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 20.11.2019Lesedauer: 1 Min.
Vertragsabschluss beim HĂ€userbau: Seit 2018 ist gesetzlich geregelt, wie hoch die letzte Rate bei Bauarbeiten sein muss.
Vertragsabschluss beim HĂ€userbau: Seit 2018 ist gesetzlich geregelt, wie hoch die letzte Rate bei Bauarbeiten sein muss. (Quelle: undefined undefined/getty-images-bilder)
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo

Wenn es zu Streitigkeiten bei Bauvorhaben kommt, ist es fĂŒr Auftraggeber sinnvoll, ein Druckmittel zu haben. Ein Interessenverband gibt nun Tipps – und warnt vor einer bestimmten Vereinbarung.

FĂŒr Bauherren kann es sinnvoll sein, auch am Ende des Bauvorhabens ein Druckmittel zu haben. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Bei VerbraucherbauvertrĂ€gen, die seit 2018 geschlossen wurden, muss die letzte Rate mindestens zehn Prozent betragen. Dies soll ein Anreiz fĂŒr Unternehmen sein, MĂ€ngel zu beseitigen.

  • Wohnkosten in Deutschland: Kein Ende der Preisspirale bei Immobilien in Sicht
  • Service und Kontrolle: Was Bauherren am besten vor Baupfusch schĂŒtzt
  • Das kann teuer werden: Typische Fehler privater Bauherren

Recht auf die Zehn-Prozent-Rate

Nach Erfahrung des VPB wird das jedoch nicht in allen AbschlagszahlungsplĂ€nen berĂŒcksichtigt. Bauherren sollten anderslautende VertrĂ€ge nicht unterzeichnen – und sich an einen Baufachanwalt wenden, wenn der Vertrag bereits geschlossen wurde.

Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingANZEIGEN

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Immobilien & Wohnen A bis Z
Eigentum
Bausparvertrag kĂŒndigenEigenkapital beim HauskaufErbpachtgrundstĂŒckGemeinsamer KreditGrundbuch einsehenGrundbucheintrag KostenTeilverkaufTiny HouseUnbedenklichkeitsbescheinigung


t-online - Nachrichten fĂŒr Deutschland
t-online folgen
FacebookTwitterInstagram

Das Unternehmen
Ströer Digital PublishingJobs & KarrierePresseWerbenKontaktImpressumDatenschutzhinweiseDatenschutzhinweise (PUR)Jugendschutz



Telekom
Telekom Produkte & Services
KundencenterFreemailSicherheitspaketVertragsverlÀngerung FestnetzVertragsverlÀngerung MobilfunkHilfeFrag Magenta


TelekomCo2 Neutrale Website