t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon

Menü Icont-online - Nachrichten für Deutschland
Such Icon
HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesImmobilien

Trotz DS-GVO - Legionellenbefall: Eigentümer müssen Daten offenlegen


Legionellenbefall: Eigentümer müssen Daten offenlegen

Von dpa
03.03.2021Lesedauer: 1 Min.
Legionellen kommen unter anderem in Wasserleitungen und -hähnen vor.Vergrößern des BildesLegionellen kommen unter anderem in Wasserleitungen und -hähnen vor. Da ein Befall meist nicht nur eine Wohnung betrifft, müssen auch andere Eigentümer wissen, welche Einheiten in Mitleidenschaft gezogen sind. (Quelle: Robert Günther/dpa-tmn./dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilenAuf WhatsApp teilen

Landshut (dpa/tmn) - Keine Frage, Legionellenbefall ist unangenehm. Wichtig zu wissen für Eigentümer in diesem Zusammenhang: Wer ist davon betroffen? Verwalter dürfen diese Daten offenlegen. Ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) liegt nicht vor, entschied das Landgericht Landshut (Az.: 51 O 513/20), wie die Zeitschrift "NJW-Spezial" (Heft 4, 2021) berichtet.

Auch ein Schadenersatzanspruch besteht in einem solchen Fall laut Gericht nicht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall liegt nun vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 7 U 7051/20).

In dem Fall trat bei einer Eigentümergemeinschaft Legionellenbefall auf. Auch die Wohnung des Klägers war davon betroffen. Der Verwalter lud zu einer Eigentümerversammlung, um entsprechende Maßnahmen zu beschließen. Dabei wurden auch die Untergemeinschaften genannt, die betroffen waren. In der späteren Versammlungsniederschrift wurden aber später weder die Wohnung des Klägers genannt, noch sein Name. Dennoch machte er Schadenersatz geltend, weil er in der Einladung seinen Ruf geschädigt sah und der Verkauf seiner Wohnung gescheitert sei.

Das Urteil: Das Gericht konnte dieser Argumentation nicht folgen. Die Nennung seines Namens und die Kenntlichmachung seiner Wohnung stellten keinen Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Vorgaben dar. Andere Wohnungseigentümer haben im Gegenteil sogar einen Anspruch darauf zu erfahren, in welcher Wohnung eine Legionellen-Überprüfung vorgenommen und in welchem Umfang jeweils ein Befall festgestellt wurde. Nur auf Grundlage dieser Informationen können die entsprechenden Maßnahmen in die Wege geleitet werden.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

t-online - Nachrichten für Deutschland


TelekomCo2 Neutrale Website