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So hoch sollte die letzte Rate bei Bauarbeiten sein


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Verband rät
Bauen: Diesen Vertrag sollten Sie nicht unterzeichnen

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 20.11.2019Lesedauer: 1 Min.
Vertragsabschluss beim Häuserbau: Seit 2018 ist gesetzlich geregelt, wie hoch die letzte Rate bei Bauarbeiten sein muss.Vergrößern des BildesVertragsabschluss beim Häuserbau: Seit 2018 ist gesetzlich geregelt, wie hoch die letzte Rate bei Bauarbeiten sein muss. (Quelle: undefined undefined/getty-images-bilder)
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Wenn es zu Streitigkeiten bei Bauvorhaben kommt, ist es für Auftraggeber sinnvoll, ein Druckmittel zu haben. Ein Interessenverband gibt nun Tipps – und warnt vor einer bestimmten Vereinbarung.

Für Bauherren kann es sinnvoll sein, auch am Ende des Bauvorhabens ein Druckmittel zu haben. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Bei Verbraucherbauverträgen, die seit 2018 geschlossen wurden, muss die letzte Rate mindestens zehn Prozent betragen. Dies soll ein Anreiz für Unternehmen sein, Mängel zu beseitigen.

Recht auf die Zehn-Prozent-Rate

Nach Erfahrung des VPB wird das jedoch nicht in allen Abschlagszahlungsplänen berücksichtigt. Bauherren sollten anderslautende Verträge nicht unterzeichnen – und sich an einen Baufachanwalt wenden, wenn der Vertrag bereits geschlossen wurde.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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