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Mietrechts-Tipp: Mieter müssen bei längerer Abwesenheit für Wohnung sorgen


Mietrechts-Tipp
Mieter müssen bei längerer Abwesenheit für Wohnung sorgen

Von dpa
29.06.2020Lesedauer: 1 Min.
Wer seine Mietwohnung länger verlässt, ist trotzdem dafür verantwortlich.Vergrößern des BildesWer seine Mietwohnung länger verlässt, ist trotzdem dafür verantwortlich. (Quelle: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Verreisen Mieter für längere Zeit oder sind aus anderen Gründen nicht anwesend, sollten sie Vorsorge treffen, damit die Wohnung auch in dieser Zeit versorgt wird. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Jeder Mieter ist berechtigt, seine Wohnung - auch für längere Zeit - allein zu lassen. Er bleibt aber auch während seiner Abwesenheit verantwortlich und ist verpflichtet, Schäden abzuwenden. Die Wohnung muss insbesondere ausreichend belüftet werden, gleichzeitig aber auch vor Regen geschützt sein.

Auf dauerhaft angekippte Fenster ist aus diesem Grund zu verzichten. Entsteht dadurch ein Schaden oder wird die Wohnung konkret gefährdet, droht dem Mieter im schlimmsten Fall die Kündigung.

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