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BAföG bei einem Auslandsstudium: Voraussetzung, Höhe und Rückzahlung


Voraussetzung, Höhe, Rückzahlung
Auslands-BAföG: Das Auslandsstudium vom Staat gefördert


Aktualisiert am 09.07.2019Lesedauer: 5 Min.
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Studenten werfen ihre Hüte in die Luft: Ein Studium oder Praktikum im Ausland muss kein Traum bleiben. Bei der Finanzierung kann der Staat unter die Arme greifen.Vergrößern des Bildes
Studenten werfen ihre Hüte in die Luft: Ein Studium oder Praktikum im Ausland muss kein Traum bleiben. Bei der Finanzierung kann der Staat unter die Arme greifen. (Quelle: Milkos/getty-images-bilder)

Mit Auslands-BAföG kann ein Studium oder Praktikum im Ausland finanziert werden. Was wenige wissen: Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist größer als beim Inlands-BAföG. Warum das so ist, wie viel gezahlt wird und welche Voraussetzungen gelten.

Für viele Studierende, die eine Zeit an einer ausländischen Bildungseinrichtung studieren möchten, stellt sich die Frage der Finanzierung: Die wenigsten werden in der Lage sein, die Kosten für einen Auslandsaufenthalt aus Eigenmitteln aufzubringen. Eine Möglichkeit – neben einem Stipendium, Bildungs- oder Studienkredit – bietet das Auslands-BAföG. Und das sogar für Studenten, die im Inland keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen haben. Der Grund: die höheren Kosten verbunden mit einem Studium im Ausland.

Voraussetzung für das Auslands-BAföG

Studierende mit ständigem Wohnsitz in Deutschland können für einen Studienaufenthalt im Ausland finanzielle Unterstützung erhalten. Eine wesentliche Voraussetzung für das so genannte Auslands-BAföG ist die Gleichwertigkeit der Ausbildung an der ausländischen Hochschule. Das bedeutet: Die im Ausland erbrachten Studienleistungen müssen zumindest in Teilen an der Heimatuniversität anrechenbar sein. Die Förderung kann auch für ein Pflichtpraktikum, das im Rahmen eines Studiums absolviert werden muss, beantragt werden.

Mindestdauer: Für eine Förderung mit dem Auslands-BAföG muss das Studium im Ausland mindestens sechs Monate beziehungsweise ein Semester umfassen, ein Pflichtpraktikum mindestens zwölf Wochen.

Der Studierende selbst muss im Zuge der Antragstellung die für den Aufenthalt im Ausland erforderliche sprachliche und fachliche Eignung gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen. In der Regel wird dies von einem Professor der Heimatuniversität bestätigt. Den Nachweis der sprachlichen Voraussetzungen kann der Student mithilfe eines Eignungstests erbringen.

Unterscheidung nach Studienort

Beim Auslands-BAföG wird nach Studienorten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union unterschieden.

Studium in einem EU-Mitgliedsland oder Schweiz

Für ein Studium in einem Land der EU oder der Schweiz können Studenten zeitlich unbegrenzt Auslands-BAföG erhalten. Es gelten im Prinzip dieselben Regeln wie im Inland. Das bedeutet, dass auch Studium nicht nur in Teilen, sondern auch in Gänze an einer anerkannten Hochschule im EU-Ausland gefördert werden kann. Die Dauer der Förderung bemisst sich in diesem Fall nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges. Maßgeblich hierfür ist die Studienordnung der ausländischen Hochschule.

Vom Beginn bis zum Erwerb eines ausländischen Abschlusses können Ausbildungen an folgenden Bildungseinrichtungen gefördert werden:

  • Berufsfachschule
  • Fachschule
  • Höhere Fachschule
  • Akademie
  • Hochschule

Voraussetzung für das Auslands-BAföG ist, dass das Auslandsstudium der heimischen Ausbildung förderlich oder der Abschluss anerkannt ist. Der Besuch von Abendgymnasien oder Berufsaufbauschulen wird nicht gefördert.

Studium außerhalb der Europäischen Union

Liegt der Ort der Ausbildung jenseits der EU-Grenzen, gilt für die Förderung eine Höchstdauer von einem Jahr. Beim Vorliegen besonderer Gründe kann die Förderung auf zwei Jahre erweitert werden. Auch hier gilt: Die im Ausland erbrachten Studienleistungen müssen zumindest in Teilen im Inland anrechenbar sein. Vor dem geplanten Studienaufenthalt im Ausland muss der Studierende mindestens ein Jahr an einer deutschen Hochschule studiert haben.

Regelstudienzeit: Ein Auslandsstudium von maximal einem Jahr wird nicht auf die Regelstudienzeit in Deutschland angerechnet. Damit kann sich die Regelstudienzeit und der Bezug von Inlands-BAföG um bis zu ein Jahr verlängern.

Höhe der Förderung mit Auslands-BAföG

Wie bei der Förderung an einer deutschen Hochschule ist auch das Auslands-BAföG eltern- bzw. familienabhängig. Die Voraussetzungen sind nur erfüllt, wenn die Bezüge der Eltern nicht ausreichen, um den Lebensbedarf zu decken. Allerdings können wegen des angenommen höheren Grundbedarfs auch solche Studenten Auslands-BAföG erhalten, die entsprechende Voraussetzungen im Inland nicht erfüllen. Wenn der Aufenthalt im Ausland beendet ist und das Studium in Deutschland fortgesetzt wird, erlischt in diesen Fällen der Anspruch auf BAföG wieder.

Anrechnung von Stipendien: Stipendien im Rahmen des Auslandsstudiums, wie zum Beispiele vom DAAD, PROMOS oder ISAP, sind bis zu einer Höhe von monatlich 300 Euro anrechnungsfrei. Darüber hinausgehende Beträge werden mit dem Anspruch auf Auslands-BAföG verrechnet.

Die Förderhöhe beim Auslands-BAföG entspricht der des Inlands-BAföG. Der aktuelle Höchstsatz für Studierende liegt bei 735 Euro monatlich – inklusive dem Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung für Studenten, die diese Kosten selber tragen müssen.

Auslandszuschläge

Aufgrund der oftmals höheren Kosten im Rahmen eines Auslandsstudiums können Zuschläge zur Auslandsförderung beantragt werden. Das umfasst unter anderem einen Zuschuss zu den monatlichen Lebenshaltungskosten – gestaffelt nach Land. In begründeten Fällen können zudem anfallende Studiengebühren bis zu einer Höhe von 4.600 Euro und begrenzt auf ein Jahr gefördert werden. Bei den Reisekosten werden innerhalb Europas bis zu 250 Euro und außerhalb Europas bis zu 500 Euro bezuschusst. Zugleich können eventuell anfallende Zusatzkosten für eine Auslandskrankenversicherung bis zur Höhe des inländischen Krankenversicherungszuschlags übernommen werden.

Wie auch das BAföG selbst werden die Zuschläge zur Hälfte als Darlehen und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Davon ausgenommen ist der Zuschlag für die Studiengebühren, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Einkommensabhängige Berechnung

Für die Berechnung des BAföG-Satzes wird das Einkommen der Eltern herangezogen. Maßgeblich ist in der Regel das letzte Kalenderjahr und somit der aktuelle Steuerbescheid. Gesetzliche Freibeträge mindern das zugrunde gelegte Einkommen der Eltern, des Ehe- und Lebenspartners sowie auch des Studenten – siehe Tabelle, Quelle: BMBF.

Freibeträge Eltern
Eltern verheiratet oder verpartnert und zusammenlebend 1.715 Euro
Elternteil alleinstehend 1.145 Euro
Kinder (nicht in Ausbildung) und sonstige Unterhaltsberechtigte der Eltern 520 Euro
Freibeträge Ehegatten oder Lebenspartner
Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner des Studierenden 1.145 Euro
Kinder (nicht in Ausbildung) und sonstige Unterhaltsberechtigte der Eltern 520 Euro

Das Vermögen der Eltern spielt bei der BAföG-Bewilligung keine Rolle – wohl aber das Vermögen der BAföG-Empfänger. Dies darf die Grenze von 7.500 Euro nicht überschreiten.

Antrag auf Auslands-BAföG

Das Inlands-BAföG kann nicht auf das Auslands-BAföG übertragen werden. Der Antrag auf staatliche Bildungsförderung im Ausland muss gesondert bei besonderen Ämtern der Ausbildungsförderung gestellt werden. Die insgesamt 18 Auslandsämter sind jeweils für ein oder mehrere bestimmte Länder zuständig.

Der Antrag auf Auslands-BAföG sollte rechtzeitig bei dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. Denn die Förderung beginnt erst mit dem Zeitpunkt der Antragstellung beziehungsweise dem Beginn des Auslandsaufenthalts. Eine rückwirkende Finanzierung ist nicht möglich.

Aufgrund der längeren Bearbeitungsdauer und zur besseren Planung eines Auslandsaufenthaltes kann ein Vorabbescheid über die Förderfähigkeit beantragt werden.

Rückkehr Geht es nach dem Auslandsaufenthalt zurück nach Deutschland, muss erneut ein BAföG-Antrag für das Studium an einer deutschen Hochschule gestellt werden.

Rückzahlung des BAföG-Darlehens

Im Grunde gelten die gleichen Regeln wie beim Inlands-BAföG: Die Ausbildungsförderung wird zur einen Hälfte als Zuschuss und zur anderen als zinsloses Darlehen gewährt. Letzteres muss bei Berufsbeginn, spätestens jedoch fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit zurückgezahlt werden. Das erfolgt in monatlichen Raten – üblicherweise quartalsweise berechnet.

Seit dem Jahr 2001 ist die maximale Rückzahlung auf 10.000 Euro begrenzt – unabhängig von der Höhe der eigentlichen Darlehensleistung. Für die Rückzahlung haben BAföG-Empfänger in der Regel 20 Jahre Zeit. Bei Härtefällen kann diese Frist auf bis zu 30 Jahre verlängert werden. So kann infolge einer Arbeitslosigkeit, eines zu geringen Einkommens, der Betreuung von Kindern oder einer Insolvenz die Rückzahlung entweder reduziert oder für den Zeitraum ganz ausgesetzt werden.

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Verzugszinsen: Übrigens, wer in Verzug gerät, muss tief in die Tasche greifen. Denn dann werden 6 Prozent Zinsen fällig, und zwar auf die gesamte Restschuld und nicht nur auf die ausstehenden Raten.

Nachlass auf die Rückzahlung: Sparen kann, wer die BAföG-Schuld in einem Schlag oder auch in Teilen vorzeitig ablöst. Bei einem maximalen Rückzahlungsbetrag von 10.000 Euro macht dies 28,5 Prozent. Der Studierende muss somit 2.850 Euro weniger zurückzahlen.

Die Möglichkeit, die BAföG-Forderung aufgrund guter Studienergebnisse oder eines schnellen Studienabschlusses zu reduzieren, gibt es für Studienabschlüsse ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr.

Verwendete Quellen
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  • Studentenwerke
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherchen
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