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Wann muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten?


Im Krankheitsfall
Wann muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten?

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

26.08.2023Lesedauer: 2 Min.
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Mann mit Gipsarm (Symbolbild): Es gibt Fälle, in denen der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten muss.Vergrößern des Bildes
Mann mit Gipsarm (Symbolbild): Es gibt Fälle, in denen der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten muss. (Quelle: LightFieldStudios/Getty Images)

Normalerweise erhalten Arbeitnehmer auch dann weiter ihr Gehalt, wenn sie krankgeschrieben sind. Doch es gibt Ausnahmen.

Wer wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig ist, erhält in der Regel zunächst ganz normal weiter Geld vom Arbeitgeber. Diese Lohnfortzahlung gilt während der ersten sechs Wochen, in denen Sie krankgeschrieben sind. Doch es gibt Fälle, in denen Ihr Chef den Lohn zurückhalten darf.

Der Arbeitgeber muss keine Lohnzahlung leisten, wenn:

  • Sie infolge illegaler Aktivitäten arbeitsunfähig geworden sind,
  • Sie eine Haftstrafe verbüßen müssen,
  • Sie sich bei einer Sportart verletzt haben, die von Gerichten als besonders gefährlich anerkannt ist,
  • Sie selbstverschuldet arbeitsunfähig sind.

Diese Sportart gilt als besonders gefährlich

Als besonders gefährliche Sportart gilt nach bisheriger Rechtsprechung nur Kickboxen. Ausdrücklich nicht darunter fallen: Fußball, Skifahren, Drachenfliegen (am Hängegleiter), Inline-Skating und Amateurboxen. Allerdings können Unfälle bei allen Sportarten als selbstverschuldet gelten, wenn Sie in grober Weise gegen die Regeln verstoßen oder leichtsinnig gehandelt haben.

Tragen Sie zum Beispiel keinen Helm, wenn Sie Mountainbike fahren, oder keine Knieschoner, wenn Sie Volleyball spielen, dürfte Ihr Arbeitgeber darauf pochen, im Falle einer Verletzung keine Lohnfortzahlung zu leisten. Gleiches gilt für Skianfänger, die sich direkt auf eine schwarze Piste wagen oder untrainierte Wanderer, die einen Felsen hochklettern.

Keine Lohnfortzahlung für neue Angestellte

Ebenfalls keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben Sie, wenn Sie einen neuen Job begonnen haben und bereits in den ersten vier Wochen krank ausfallen. Doch keine Sorge: Dann springt in der Regel die Krankenkasse ein und zahlt Ihnen Krankengeld.

Sobald Sie die fünfte Arbeitswoche erreicht haben und Sie weiterhin krank sind, überweist Ihr Arbeitgeber dann wieder Ihr volles Gehalt. Und zwar für bis zu sechs Wochen. Die vier Wochen Krankengeld verkürzen also nicht Ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Verwendete Quellen
  • tk.de: "Haben auch neu eingestellte Beschäftigte einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung?"
  • hopkins.law: "Entgeltfortzahlung"
  • personio.de: "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Ansprüche & Pflichten"
  • igmetall.de: "Arbeitgeber darf gefährliche Sportarten nicht verbieten"
  • haufe.de: "Dürfte man einem Mitarbeiter wie Felix Baumgartner die Entgeltfortzahlung streichen?"
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