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Deutsche Bahn, Rente, Steuern: Neue Gesetze und Regeln im Dezember 2023


Rente, Steuern, Nebenkosten
Das ändert sich im Dezember für Verbraucher


Aktualisiert am 01.12.2023Lesedauer: 5 Min.
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Steigender CO2-Preis: Heizung aufdrehen könnte für Verbraucherinnen und Verbraucher mit Öl- oder Gasheizung in den kommenden Jahren teurer werden.Vergrößern des Bildes
Steigender CO2-Preis: Heizung aufdrehen könnte für Verbraucherinnen und Verbraucher mit Öl- oder Gasheizung in den kommenden Jahren teurer werden. (Quelle: Maria Diachenko)

Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen, doch nicht, ohne noch ein paar Neuerungen zu bringen. Wer jetzt noch einmal aktiv wird, spart mitunter viel Geld.

Im Dezember haben die meisten Menschen viel um die Ohren. Doch das sollte kein Grund sein, bei anderen wichtigen Dingen die Aufmerksamkeit schleifen zu lassen. So sollten beispielsweise Mieter dieses Jahr bei der Betriebskostenabrechnung besonders wachsam sein, manch einer kann sich noch eine Steuererstattung sichern und andere freuen sich über den Renteneintritt. Die wichtigsten Änderungen für Verbraucher im Überblick.

Nebenkostenabrechnung

Auch viele Vermieter erledigen ihre Pflichten erst auf den letzten Drücker. Daher erhält ein großer Teil der Mieter erst im Dezember seine jährliche Nebenkostenabrechnung. Und die könnte es in sich haben. Denn sie rechnet die Kosten für das Jahr 2022 ab, in dem die Energiepreise stark gestiegen waren – es drohen also Nachzahlungen.

Umso wichtiger ist es, das Schreiben genau zu prüfen. So müssen die meisten Vermieter beispielsweise die Entlastungen der sogenannten Dezember-Soforthilfe von 2022 an ihre Mieter weitergeben. Lesen Sie hier, was es dabei zu beachten gibt und was Sie tun können, wenn der Posten fehlt.

Sollten Sie Ihre Nebenkostenabrechnung für 2022 erst nach dem 31. Dezember 2023 bekommen, haben Sie Glück: Ihr Vermieter ist dann in der Regel zu spät dran und darf daher keine Nachzahlungen mehr verlangen. Ausnahme: Er hat die Verspätung nicht selbst verschuldet. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Gebührenbescheid der Gemeinde verzögert beim Vermieter eintrifft. Mehr zu den Fristen bei der Nebenkostenabrechnung lesen Sie hier.

Winterfahrplan der Bahn

Alle Jahre wieder ändert die Deutsche Bahn ihren Fahrplan. Ab dem 10. Dezember verkehren dann beispielsweise mehr Züge zwischen Berlin und München, Hamburg und Magdeburg sowie auf den Strecken Berlin – Wuppertal – Köln, Magdeburg – Schwerin – Rostock und Nürnberg –Jena – Leipzig. Teilweise werden auch zusätzliche Halte angeboten.


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Gute Nachrichten gibt es auch für Freunde von Nachtzügen: In Kooperation mit der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB) gehen im Dezember die Verbindungen BerlinParis und Berlin – Brüssel an den Start. Zunächst fahren die Nachtzüge an drei Tagen in der Woche.

Mit dem Winterfahrplan ändern sich allerdings bei der Bahn auch manche Preise. So kosten die Flextickets dann rund 5 Prozent mehr. Auch der Preis für die Bahncard 25 steigt: Sie verteuert sich um drei Euro auf 62,90 Euro im Jahr. Bei den Sparpreisen und der Bahncard 50 ändert sich hingegen nichts. Mehr zum neuen Fahrplan lesen Sie hier.

Steuererklärung 2019

Wer seine Steuererklärung freiwillig machen darf, kann sich deutlich länger Zeit damit lassen. Allerdings auch nicht ewig: Am 31. Dezember 2023 endet die Frist für die Steuererklärung für das Jahr 2019. Wer die Formulare später einreicht, verwirkt sein Recht auf eine Erstattung – denn eine solche bekommt in der Regel auch derjenige, der nicht verpflichtet ist, eine Erklärung abzugeben. Laut Statistischem Bundesamt werden durchschnittlich 1.095 Euro erstattet. Lesen Sie hier, wie Sie Ihre Steuererklärung zügig hinter sich bringen.

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Strom- und Gaspreise

Eigentlich hätten die Preisbremsen zum Jahresende auslaufen sollen. Doch statt schon im Dezember ein letztes Mal zu profitieren, sollen Strom- und Gaskunden noch bis Ende März 2024 vergünstigte Tarife erhalten – zumindest wenn nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts weiter Geld aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds fließen darf.

Die Energiepreisbremsen bringen Ihnen aber ohnehin nur etwas, wenn Sie nicht schon zu einem billigeren Anbieter gewechselt sind. Denn davon gibt es mittlerweile wieder einige. Lesen Sie hier, wie Sie sich günstige Tarife für 2024 sichern.

Rentenbeginn

Im Dezember 2023 können diejenigen regulär in den Ruhestand treten, die zwischen dem 2. Dezember 1957 und dem 1. Januar 1958 geboren wurden. Die Regelaltersrente ist abschlagsfrei und setzt lediglich fünf Jahre an Beitragszeiten voraus. Was für andere Jahrgänge gilt, lesen Sie hier.

Haben Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50, können Sie diesen Dezember vorzeitig die Altersrente für Schwerbehinderte beziehen, wenn Sie zwischen dem 2. März 1962 und dem 1. April 1962 geboren wurden. Der Abschlag beträgt dann 10,8 Prozent. Voraussetzung sind 35 Versicherungsjahre.

Ebenso viel Wartezeit ist nötig, wenn Sie erstmals die Rente für langjährig Versicherte ("Rente mit 63") beziehen möchten. Zum 1. Dezember steht diese allen offen, deren Geburtstag in die Zeit vom 2. November 1960 bis 1. Dezember 1960 fällt. Sie müssen dann allerdings einen Abschlag von 12 Prozent verkraften. Mehr zur Rente mit 63 lesen Sie hier.

Wer sogar auf mindestens 45 Jahre an rentenversicherungspflichtiger Zeit kommt, profitiert von der Rente für besonders langjährig Versicherte. Sie ist abschlagsfrei und kann ab Dezember bezogen werden, wenn Sie zwischen dem 2. September 1959 und dem 1. Oktober 1959 geboren wurden.

WhatsApp

Wer den Messengerdienst WhatsApp auf einem Android-Handy nutzt, könnte ab Dezember für Backups zahlen müssen. Denn dann rechnet Google es auf den Drive-Speicher an, wenn Chatverläufe in der Cloud gesichert werden.

Ist der kostenlos verfügbare Speicherplatz von 15 Gigabyte aufgebraucht, müssen Sie weiteren gegen Bezahlung hinzubuchen. Das günstigste Upgrade kostet aktuell 1,99 Euro pro Monat und bringt zusätzliche 100 Gigabyte Speicherplatz. Lokale Backups bleiben weiterhin gratis.

Mindestlohn in der Pflege

Bevor im Januar der Mindestlohn flächendeckend steigt, gibt es für Menschen in Pflegeberufen bereits im Dezember eine eigene Erhöhung. Je nach Qualifikation steigt der Mindestlohn pro Stunde wie folgt:

  • Pflegehilfskräfte: 14,15 Euro (vorher: 13,90 Euro)
  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 15,25 Euro (vorher: 14,90 Euro)
  • Pflegefachkräfte: 18,25 Euro (vorher: 17,65 Euro)

Kfz-Versicherung

Die klassische Frist für den Wechsel der Kfz-Versicherung ist eigentlich Ende November, doch in einem Fall können Sie auch noch bis Ende Dezember den Anbieter tauschen: wenn Ihr Anbieter die Beiträge erhöht hat. Dann greift nämlich ein Sonderkündigungsrecht (mehr dazu hier). Alternativ können Sie Ihre Versicherung aber auch nach einer Tarifumstellung fragen. Das kostet nichts und kann richtig Geld sparen – vorausgesetzt natürlich, Ihr Anbieter stimmt zu.

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Google löscht Konten

Google will ab 1. Dezember 2023 damit anfangen, Konten zu löschen, die Sie länger als zwei Jahre nicht genutzt haben. Eine Warnung sollten Sie bereits per E-Mail erhalten haben. Hintergrund ist, dass die meisten älteren Konten über keine Zwei-Faktor-Authentifizierung verfügen und damit nicht mehr ausreichend sicher sind.

Um die Löschung zu verhindern, sollten Sie sich idealerweise noch vor Dezember in Ihr Google-Konto einloggen und damit eine Aktion durchführen. Es reicht zum Beispiel, wenn Sie eine E-Mail verschicken oder sich ein Video auf YouTube anschauen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • bahn.de: "Fahrplanwechsel: Der Jahresfahrplan 2023/2024"
  • destatis.de: "Steuererklärung: Durchschnittliche Rückerstattung lag bei 1095 Euro"
  • bundestag.de: "Energiepreisbremsen werden bis Ende März verlängert"
  • deutsche-rentenversicherung.de: "Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner"
  • netzwelt.de: "WhatsApp-Backups werden für viele User kostenpflichtig: Wer schon ab Dezember zahlen muss"
  • support.google.com: "Richtlinie zu inaktiven Google-Konten"
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