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Was Türkei-Urlauber über die Eskalationsstufen wissen müssen

dpa, t-online.de

Aktualisiert am 04.09.2017Lesedauer: 3 Min.
Eine Reisewarnung für die Türkei fordert der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer.
Eine Reisewarnung für die Türkei fordert der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer. (Quelle: Marius Becker/dpa-bilder)
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Eine generelle Reisewarnung für die Türkei fordert der CSU-Chef Horst Seehofer von der Bundesregierung. t-online.de erklärt, was Türkei-Urlauber in diesem Fall zu beachten haben.

Horst Seehofer hat einer Mitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union am Sonntag eine Absage erteilt. "Diese Türkei kommt nicht für die Vollmitgliedschaft in der EU in Frage", sagte der CSU-Chef zur "Passauer Neuen Presse. "Was die Türkei angeht, reicht es jetzt. Die Reisewarnung sollte jetzt ausgesprochen werden".

Reisewarnungen sind die höchste Eskalationsstufe im Reisebereich. Das Auswärtige Amt (AA) spricht sie aus, wenn es davon ausgeht, dass in Ländern eine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht. Das gilt in der Regel für Nationen, in denen Krieg oder Konflikte herrschen.

Nach Einschätzung des Auswärtigen Amts gibt es derzeit Reisewarnungen für sieben Länder, in denen Bürgerkrieg herrscht: Afghanistan, Syrien, Jemen, Zentralafrikanische Republik, Libyen, Irak, Somalia und den Südsudan. Das AA warnt zusätzlich vor Reisen in den Gaza-Streifen in den Palästinensischen Gebieten.

Der Nato-Partner und EU-Beitrittskandidat Türkei würde bei einer Reisewarnung in eine Reihe mit diesen Ländern gestellt.

Was sind Teil-Reisewarnungen?

Wenn bestimmte Regionen in einem Land lebensgefährlich sein können, gibt es geografisch begrenzte Teil-Reisewarnungen. Das trifft derzeit auf 16 Länder zu – die meisten liegen in Afrika. Mit der Ukraine ist auch ein europäisches Land vertreten. Das AA warnt dort zum Teil vor Reisen in den Osten des Landes.

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Das Auswärtige Amt warnt "zum Teil" vor Reisen in folgende Länder:
Mali, Eritrea, Tschad, Burkina Faso, Demokratische Republik Kongo, Ägypten, Niger, Kamerun, Nigeria, Algerien, Mauretanien, Philippinen, Pakistan, Libanon, Ukraine, die Region Fukushima in Japan.

Deutsche, die in diesem Land/dieser Region leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert. Die Reisewarnung ersetzt den Sicherheitshinweis.

Im Fall der Türkei würde eine Teil-Reisewarnung kaum Sinn ergeben – weil die von der Bundesregierung identifizierte Gefahr einer möglichen Verhaftung wie im Fall von Peter Steudtner nicht auf bestimmte Gebiete des Landes beschränkt ist. Die im Juli vorgenommene Verschärfung der Reisehinweise hat sich nach Angaben großer Reiseveranstalter bisher kaum zusätzlich auf das Türkei-Geschäft ausgewirkt. Eine Reisewarnung könnte das ändern.

Was Warnungen für Pauschaltouristen bedeuten

Erst wenn das AA ausdrücklich vor einem Land oder einer Region warnt, holen deutsche Reiseveranstalter ihre dortigen Gäste auf jeden Fall nach Deutschland zurück. Und Urlauber dürfen gebuchte Reisen dorthin gebührenfrei stornieren. Dann handelt es sich um höhere Gewalt.

Rät das AA lediglich dringend von einem Reiseziel ab, ist die Lage nicht so eindeutig: Auch dann kann höhere Gewalt und damit ein kostenloses Stornorecht vorliegen – es muss aber nicht so sein. Es gibt Veranstalter, die Reisen in Länder und Regionen anbieten, von denen das AA dringend abrät.

Eskalationsstufen und Unterschiede

Reisehinweise: Sie enthalten zum Beispiel Informationen über die Einreisebestimmungen, die medizinische Situation und strafrechtliche oder zollrechtliche Besonderheiten eines Landes. Solche Hinweise gibt das Auswärtige Amt für jedes Land.

Sicherheitshinweise: Solche Vermerke machen auf besondere Risiken für Reisende in einem Land und dort lebende Deutsche aufmerksam. Das betrifft zum Beispiel Gefahren durch Unruhen, Kriminalität oder Terrorismus. Das Auswärtige Amt kann je nach Sicherheitslage von nicht unbedingt erforderlichen Reisen oder auch grundsätzlich von allen Reisen in ein bestimmtes Land abraten.

Reisewarnungen: Sie enthalten den "dringenden Appell", Reisen in ein Land oder eine Region zu unterlassen. Gewarnt wird dann, wenn eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Deutsche, die in dem betroffenen Land leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert.

Statt ausdrücklich vor Reisen zu warnen, kann das Auswärtige Amt von Reisen in Länder oder Regionen abraten oder dringend abraten. Das Auswärtige Amt rät derzeit dringend ab von Reisen in die Grenzgebiete von Syrien, dem Irak und der Türkei.

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