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Corona-Lockerungen: Das bedeuten Österreichs Grenzöffnungen für Urlauber


Erste Corona-Lockerungen
Was bedeutet Österreichs Grenzöffnung für Urlauber?


Aktualisiert am 15.05.2020Lesedauer: 6 Min.
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Mondsee im Salzburger Land: Bald können Touristen wieder Urlaub in Österreich planen.Vergrößern des Bildes
Mondsee im Salzburger Land: Bald können Touristen wieder Urlaub in Österreich planen. (Quelle: Blickwinkel/imago-images-bilder)

Österreich hat angekündigt, seine Reisebeschränkungen aufzuheben. Was heißt das für Reisende, Hotels und Sehenswürdigkeiten?

Dieser Text wurde zuletzt am 15. Mai 2020 aktualisiert. Aktuelle Informationen zu Reisen nach Österreich in der Corona-Krise finden Sie hier.

Was gilt bisher für Reisende?

Österreich hatte seine Grenzen wegen der Corona-Pandemie Ende März geschlossen. Darüber hinaus wurde nur über die Grenze gelassen, wer einen nur wenige Tage alten negativen Corona-Test vorlegen konnte. Ohne ein solches Zeugnis ließ die österreichische Polizei bislang fast nur Landsleute ins Land, die sich dann an ihrem Reiseziel für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben mussten.

An den Grenzen zu Luxemburg, Dänemark, Frankreich, Österreich und der Schweiz waren bereits am 16. März deutsche Kontrollen eingeführt worden, um das Infektionsgeschehen in Deutschland einzudämmen. Seither darf nach Deutschland nur noch einreisen, wer einen triftigen Grund dafür geltend machen kann, etwa Berufspendler, Angehörige medizinischer Berufe oder EU-Bürger, die auf dem Weg in ihr Heimatland sind. Auch die Pflege von Angehörigen und andere familiäre Gründe konnten zum Teil geltend gemacht werden.

Bei den Reisen aus "familiären und persönlichen Gründen" sind nun laut Innenministerium Erleichterungen vorgesehen. Die Regel, dass nur einreisen darf, wer einen triftigen Grund hat, soll aber im Grundsatz erst einmal weiter bestehen.

Was ist für die Grenze zu Österreich geplant?

Österreich will seine Grenzen zum 15. Juni ganz öffnen. Seit Freitag, 14. Mai sind in Österreich wieder sämtliche Gastronomie-Betriebe geöffnet, ab dem 29. Mai auch Hotels und andere Beherbergungsbetriebe. Die Kontrollen an der deutschen Grenze sind in Österreich am 15. Mai schrittweise gelockert worden.

Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, endeten die Kontrollen auf deutscher Seite zunächst an der Grenze zu Luxemburg in der Nacht zum 15. Mai. An der deutsch-dänischen Grenze sei Deutschland ebenfalls bereit, die Kontrollen einzustellen, "sobald die dänische Regierung ihre laufenden Konsultationen mit ihren jeweiligen Nachbarstaaten vollzogen hat". An den Grenzen zu Frankreich, Österreich und der Schweiz wurden die Kontrollen ab dem 15. Juni ganz beendet werden.

Können Sie wieder Hotels in Österreich buchen?

"Viele Menschen stehen bereits in den Startlöchern und freuen sich über die angekündigte Grenzöffnung zu Deutschland. Was leider noch immer fehlt, sind klare Regeln für die Wiedereröffnung", schildert Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), die momentane Lage der Branche. Laut einer aktuellen ÖHV-Umfrage peilen 45,8 Prozent der Hotels den 29. Mai als Wiedereröffnungsdatum an. "Das ist in etwas mehr als zwei Wochen. Die Betriebe brauchen eine Vorlaufszeit, damit sie etwaige Adaptierungen noch durchführen und vorgeschriebene Hygiene-Sets bestellen können und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Planungssicherheit haben", fordert Reitterer so bald wie möglich detaillierte Vorschriften.

Ein weiteres Drittel der Hotels will bis Anfang Juli neu durchstarten, noch mehr, sobald die Grenzen wieder komplett offen sind: "Vor allem aus der Stadthotellerie erreichen uns immer mehr Anfragen, wann kleinere Tagungen wieder abgehalten werden dürfen. Das lässt sich derzeit nicht beantworten, dabei geht es um viele Arbeitsplätze", erklärt die ÖHV-Präsidentin. Auch bei Thermenhotels ist noch offen, was bei der Wiedereröffnung einzuhalten ist.

Wann können touristische Attraktionen in Österreich wieder öffnen?

Viele Reisende fragen sich, ob sie bei einem Österreich-Urlaub im Frühsommer schon wieder ganz normal touristische Attraktionen und Sehenswürdigkeiten besuchen könnten. "Um diese Frage beantworten zu können ist es tatsächlich noch zu früh: Wie Vizekanzler Kulturminister Werner Kogler angekündigt hat, soll es mit der Öffnung der Hotels auch neue Regelungen für den Kulturbereich geben", erklärt Martin Stanits von der ÖHV auf Anfrage von t-online.de. Auch der Kulturbereich werde gewisse Verhaltensregeln erfüllen müssen, wie die genau aussehen sei noch unklar. "Etwa ob Theater mehr Vorstellungen geben werden, um den Gästeandrang und die Abstandsregeln gleichermaßen bewältigen zu können: Da wird es etwas Fantasie brauchen, aber genau dafür ist ja der Kulturbereich berühmt."

Grundsätzlich können Beherbergungsbetriebe, Freizeitbetriebe und Sehenswürdigkeiten ab 29. Mai wieder öffnen, Gastronomie und Museen schon ab 15. Mai. "Das bedeutet aber nicht, dass sämtliche Betriebe und Einrichtungen tatsächlich schon zu diesem Zeitpunkt öffnen. Die Gäste sollten sich also im Vorfeld bei der jeweiligen Einrichtung beispielsweise via Internet informieren", rät Sören Kliemann, Markt Manager Deutschland der Österreich Werbung. Zur Sicherheit gelten zudem Vorschriften bezüglich Abständen und Maskenpflicht. So gilt für Indoorbereiche die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sowie eine Beschränkung auf mindestens 10 Quadratmeter Raum pro Besucher.

Gibt es jetzt besondere Corona-Buchungsbedingungen für den Fall, dass das Virus wieder ausbricht und die Hotels wieder schließen müssen?

Viele Reiseanbieter, Airlines und auch die Bahnunternehmen bieten im Zuge der Corona-Krise veränderte Stornierungsbedingungen an. Bei Tui sind beispielsweise alle Reisen bis zum 14. Juni ausgesetzt und werden kostenlos storniert. "Wir begrüßen die heute angekündigte deutsch-österreichische Grenzöffnung ab dem 15. Juni und bereiten uns derzeit intensiv auf den Neustart im Tourismus vor", erklärt Tui-Pressesprecherin Susanne Stünckel auf Anfrage von t-online.de "Dafür stehen wir im engen Austausch mit den Regierungen unserer Urlaubsdestinationen. Die ersten Hotels der Tui innerhalb Deutschlands öffnen bereits in den nächsten Tagen für Gäste." Aber auch in Österreich und anderen europäischen Urlaubsländern seien die Hotels bereit, schon bald wieder Urlauber zu empfangen. Für die Hotels weltweit setzt Tui einen 10-Punkte-Plan für erhöhte Hygiene- und Schutzmaßnahmen um. "Für größtmögliche Sicherheit und Flexibilität in der Sommersaison 2020 bietet Tui gebührenfreie Umbuchungen für Auslandsreisen mit Abreise bis zum 31. August", betont Stünckel, "Kunden, die sich bis Ende Juni für eine Buchung entscheiden, erhalten zusätzlich einen Treuebonus von bis zu 100 Euro pro Person."

"Die Grenzöffnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität, die wir ausdrücklich begrüßen", betont auch Ralph Schiller, FTI Group Managing Director auf Anfrage von t-online.de. Die FTI Group hat für Gäste aus Deutschland alle Reisen bis einschließlich 14. Juni 2020 abgesagt. "Von dieser Regelung ausgenommen sind Buchungen mit Abreisen vom 16. Mai bis einschließlich 14. Juni 2020 unter anderem nach Deutschland oder Österreich", erklärt Schiller. "Sobald Bundesbürger also wieder ins Nachbarland einreisen dürfen und die Hotels dort geöffnet haben, können gebuchte Reisen wie geplant stattfinden. Wir stehen in engem Austausch mit den Hoteliers, klären, in welchem Umfang sie den Betrieb wieder aufnehmen und ob beispielsweise Sauna- und Wellnessbereiche geöffnet haben." Gleichzeitig arbeite FTI an konkreten Maßnahmen, "damit Gäste sorgenfrei ihren Urlaub planen und antreten können". Bereits am Donnerstag soll es dazu erste Pläne geben.

Auch Sören Kliemann weist darauf hin, dass die Stornobedingungen von den Betrieben individuell festgelegt werden. "In unserer Wahrnehmung bieten viele Betriebe sehr kulante Stornobedingungen an. Die Gäste erkundigen sich hier am besten direkt bei der gewünschten Unterkunft", rät er.

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Was sollten Sie beachten, wenn Sie jetzt eine Reise nach Österreich für die kommenden Wochen planen?

"Auch wenn grenzüberschreitendes wieder möglich wird, sollte man sich bewusst sein, dass Urlaub im Sommer 2020 unter besonderen Rahmenbedingungen zum Schutz vor Covid-19 stattfinden wird", bekräftigt Kliemann. "Viele Betriebe bieten flexible und kulante Stornobedingungen an – hier sollte man sich beim jeweiligen Betrieb erkundigen, da jeder Betrieb Stornobedingungen individuell festlegt." Wichtig ist, dass es sich um "Kann-Bestimmungen" handle, in Einzelfällen könnten die Regelungen immer abweichen.

Deshalb rät auch Martin Stanits dazu, das Hotel, Attraktionen und Gastronomie in der Umgebung zu kontaktieren und sich kurz vor der Reise noch einmal zu informieren, wie die aktuelle Lage ist.

Ralph Schiller von der FTI Group erklärt zudem: "Bei Buchung im Reisebüro oder direkt beim Reiseveranstalter klären wir für den Gast direkt mit dem Hotel, ob alle gewünschten Leistungen in vollem Umfang angeboten werden können." Sie sollten sich über die im Land geltenden Hygienemaßnahmen informieren, also wo beispielsweise eine Maskenpflicht gilt. Zudem sollten sich Urlauber aufgrund der geltenden Abstandsregelungen auf längere Wartezeiten beim Besuch zum Beispiel von Museen, Cafés oder Restaurants einstellen.

Welche Maßnahme-Regeln gelten für Touristen – wie bereiten sich die Hotels vor?

"Wir unterscheiden hier nicht zwischen Touristen und Einheimischen: Jeder soll gleich gesund bleiben", bekräftigt Stanits. Aktuell seien Abstandsregeln einzuhalten und der Mund-Nasen-Schutz in geschlossenen Räumen zu verwenden. Ausnahmen gibt es nur für den eigenen Haushalt oder das Essen oder Trinken. Die Details zu Hygienemaßnahmen und -ausrüstung für die Hotels würden noch beraten, sagt Stanits. Aber: "Es gibt generelle Verhaltensregeln, um den Ausbruch nach Möglichkeit zu unterbinden. Ich denke, wir haben alle nicht nur im Umgang mit der Krankheit gelernt, sondern es ist generell das persönliche Hygienebedürfnis so stark gestiegen, dass man sich das Leben ohne etwas Abstand und ständiges Händewaschen gar nicht vorstellen kann." Sollte ein Corona-Fall wo auch immer gemeldet werden, setze man die gelernten Verhaltensmuster ein: Abstand halten, Hotline 1450 wählen, den Anordnungen der Behörde Folge leisten.

Auch Sören Kliemann gibt einige Beispiele wie für die Gastronomie: "An einem Tisch dürfen maximal vier Erwachsene plus die dazugehörigen Kinder sitzen. Zu Gästen an Nachbartischen muss ein Mindestabstand von einem Meter gewährleistet sein." Ein Schankbetrieb an der Theke hingegen ist nicht gestattet und das Servicepersonal muss einen Mundschutz tragen. "Die Maßnahmen für die Beherbergungsbetriebe sind noch in Ausarbeitung, sollten sich aber an denen für die Gastronomie orientieren."

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Nachrichtenagenturen dpa, Reuters
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